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Bahn frei für die A143 Bahn frei für die A143: Wie es mit dem Millionenprojekt nun weitergeht

Von Alexander Schierholz und Jan Schumann 12.06.2019, 18:42
Die Westumfahrung von Halle darf weiter gebaut werden.
Die Westumfahrung von Halle darf weiter gebaut werden. ZB

Halle/Leipzig - Der Weg für eines der umstrittensten Verkehrsprojekte in Sachsen-Anhalt ist frei. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die letzte Klage gegen den Weiterbau der A 143 westlich von Halle abgewiesen. Damit kann nach einem jahrelangen Rechtsstreit der fehlende, 13 Kilometer lange Abschnitt der sogenannten Westumfahrung gebaut werden. Die Trasse, die die A 38 mit der A 14 verbindet, schließt den Autobahnring um Halle. Befürworter erhoffen sich davon eine erhebliche Entlastung der Stadt von Durchgangsverkehr.

Geklagt hatte ein Bergbauunternehmen aus Salzmünde (Saalekreis). Es sah sich in seiner Existenz gefährdet, da durch den Autobahnbau ein wichtiger Lagerplatz wegfalle. Das Gericht sah dafür keine Hinweise. Die Firma habe aber Anspruch auf eine Entschädigung, sagte der Vorsitzende Richter des 9. Senats, Wolfgang Bier, in seiner Urteilsbegründung. Auch naturschutzrechtliche Belange seien bei den Planungen ausreichend berücksichtigt worden, so das Gericht.

Die 350 Millionen Euro teure Trasse soll durch ein Naturschutzgebiet von europäischem Rang führen, die sogenannte „Porphyrkuppenlandschaft“, die Lebensraum seltener Tiere und Pflanzen ist. Zu deren Schutz ist ein 300 Meter langer Tunnel geplant. Um die Stickstoffbelastung aus Abgasen zu reduzieren, sind abschnittsweise Tempolimits vorgesehen, die vorerst bis 2028 gelten sollen.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums sind diese auch das Ergebnis einer Neuberechnung künftiger Umweltbelastungen infolge des Dieselskandals um falsche Schadstoffwerte. Der Stickstoff-Reduzierung soll auch die Umwandlung von Acker- in Grünland dienen.

Landesverkehrsminister Thomas Webel (CDU) nannte das Urteil einen „Meilenstein“ und „ein wichtiges Signal für die weitere wirtschaftliche Entwicklung im mitteldeutschen Raum“. Dieser werde künftig noch besser an das überregionale Straßennetz angebunden. Webel kündigte den Baubeginn für diesen Herbst und die Fertigstellung für Ende 2025 an. Bauvorbereitende Arbeiten seien bereits im Gange.

Die Bürgerinitiative (BI) Saaletal, die sich gegen den Autobahnbau wendet, kritisierte den Leipziger Richterspruch hingegen. „Das ist ein schwarzer Tag für den Klima- und für den Artenschutz“, sagte Sprecher Conrad Kunze der MZ. Er kündigte an, eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Urteil prüfen zu lassen. Das Unternehmen, das geklagt hatte, wollte sich nicht äußern.

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts endet ein mehr als zwölf Jahre dauernder Rechtsstreit. 2007 hatte das Gericht einer Klage

des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) stattgegeben und den Bau der A 143 gestoppt. Die Planer mussten nachbessern. Damals hatten die Richter die Planungen noch für rechtswidrig erklärt, im aktuellen Verfahren nun nicht mehr. (mz)