Prozess zum Anschlag in Halle Attentat in Halle: Hans-Dieter Weber verteidigt Stephan B.
Halle/Karlsruhe - Wie verteidigt man einen Mann, der nicht nur ein Geständnis abgelegt, sondern seine Tat auch noch selbst gefilmt und live ins Internet übertragen hat, noch dazu eine solch monströse Tat wie den Anschlag von Halle? Der Anwalt des Attentäters Stephan B., Hans-Dieter Weber, dürfte vor dem schwierigsten Prozess seiner Karriere stehen.
Der Jurist aus Karlsruhe ist zum Pflichtverteidiger von B. bestellt worden, und das quasi per Zufall: Er steht auf einer Liste von zwei Dutzend Karlsruhe Anwälten, die der Bundesgerichtshof (BGH) kontaktieren kann, um Beschuldigte zu vertreten. Weber wurde am Tag nach der Tat informiert, als B. dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt wurde.
Bei der ersten Begegenung fragte er ihn, ob er Jude sei
Die erste Begegnung Webers mit B. in Karlsruhe verlief nach Medienberichten zum Teil bizarr. B. habe ihn gefragt, ob er Jude sei, berichtete der Verteidiger hinterher. Als er dies verneint habe, habe der Mann aus Benndorf (Mansfeld-Südharz) geantwortet: „Selbst wenn Sie einer wären, würde ich sie jetzt nicht ablehnen.“
Weber, der den Attentäter als wortgewandt und intelligent beschrieb, wurde auch mit Details aus einer mehr als vierstündigen Vernehmung von B. vor dem Ermittlungsrichter am BGH zitiert. Das trug ihm Vorwürfe von Anwaltskollegen in einschlägigen Blogs ein, Interna öffentlich gemacht und damit den Interessen seines Mandanten wie auch des Berufsstandes geschadet zu haben. Ein Kollege zollte ihm neben Kritik allerdings auch Respekt: Die Verteidigung des Attentäters, so schrieb er, werde ein „außerordentlicher Kraftakt“.
Verteidigung des Attentäters ist ein „außerordentlicher Kraftakt“
Weber arbeitet als Fachanwalt für Strafrecht seit 2004 in einer Kanzlei in Karlsruhe. Gegenüber der MZ wollte er sich nach Angaben der Kanzlei wenige Tage vor Prozessbeginn nicht äußern. (mz)