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Amtsgericht Halle Rechtsextremist Liebich zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt - ohne Bewährung

Der Rechtsextremist Sven Liebich ist am Donnerstag vom Amtsgericht Halle zu seiner ersten Haftstrafe verurteilt worden. Unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede.

Aktualisiert: 13.07.2023, 12:53
Rechtsextremist Sven Liebich  im Amtsgericht Halle
Rechtsextremist Sven Liebich  im Amtsgericht Halle Foto: dpa/archiv

Halle (Saale) - Das Amtsgericht Halle hat am Donnerstag den über die Stadtgrenzen bekannten Rechtsextremisten Sven Liebich unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede erstmals zu einer Haftstrafe verurteilt.

Unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede sprach die Richterin des Amtsgerichts Halle Liebich am Donnerstag schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Er sei ein Gratwanderer und überschreite in manchen Fällen die Grenze des Rechts, sagte sie. Das Urteil bezieht auch vorherige Urteile anderer Gerichte ein. In vorherigen Verfahren war Liebich zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden.

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Liebich sei das beste Beispiel dafür, dass man in Deutschland bis zur Grenze der Unerträglichkeit seine Meinung äußern dürfe, sagte die Richterin. „Aber nicht, wenn man beleidigt.“ Im Gegensatz zu vergangenen Verfahren sei er höflich und angemessen aufgetreten: „Da hat sich was geändert bei Ihnen, Herr Liebich. Das sehe ich“, sagte die Richterin. Zwar habe er gute Chancen auf eine Bewährungsstrafe gehabt, sich jedoch nicht von seinem Verhalten distanziert.

„Ich bin der Meinung, dass wir Glück haben, in einem demokratischen Rechtsstaat zu leben“, sagte die Richterin. Darüber, dass der Rechtsstaat manchmal langsam und träge ist, müsse und dürfe diskutiert werden. Jeder dürfe dazu eine Meinung haben: „Aber nur, mit gesellschaftlich anerkannter Kommunikation.“

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„Ich bin der Meinung, dass wir Glück haben, in einem demokratischen Rechtsstaat zu leben“, sagte die Richterin. Darüber, dass der Rechtsstaat manchmal langsam und träge ist, müsse und dürfe diskutiert werden. Jeder dürfe dazu eine Meinung haben: „Aber nur, mit gesellschaftlich anerkannter Kommunikation.“
Vermeintlich einfach gelagerte Sachverhalte seien manchmal „gar nicht so einfach“, so die Richterin. Liebich wolle durch seine Taten Aufmerksamkeit erlangen, sei aber zugleich wenig von Strafverhandlungen gegen ihn beeindruckt. Dass er einen Baseballschläger mit einer sich gegen Linksextreme richtender Aufschrift über einen Onlineshop verkauft hatte, sei „nicht witzig, sondern widerlich“ und gelte als Volksverhetzung. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

Eigenen Angaben zufolge hat Liebich mehrere Ausbildungen - als Schlosser, Kaufmann und Finanzwirt. Vor Gericht sagte er während des Prozesses, sein letzter Arbeitgeber habe ihn vor allem wegen der medialen Berichterstattung entlassen. Liebich habe jedoch kürzlich als Außendienstler eine neue Stelle angetreten. Auch gab er an, Schulden in hoher fünfstelliger Summe zu haben.

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Während des Prozesses waren verschiedene Zeugen, unter anderem Sicherheitskräfte und Anhänger Liebichs, geladen. Zudem wurden Videos und Texte als Beweismittel eingeführt, die unter anderem über den Messangerdienst Telegram und die Internetplattform YouTube auf Kanälen von Liebich veröffentlicht wurden. Nach Beendigung der Beweismittelaufnahme hatte sich die Staatsanwaltschaft für zwei Jahre Haft ausgesprochen. Die Nebenklage bekräftigte dies. Hingegen hatte die Verteidigerin Liebichs für einen Freispruch ihres Mandanten plädiert.