40-Jährige in Reisebüro erstochen 40-Jährige in Reisebüro erstochen: Mörder wehrt sich gegen lebenslange Haft

Halle (Saale) - Ein vom Landgericht Halle wegen Mordes verurteilter 49 Jahre alter Mann hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Der Fall werde nun beim 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe landen, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag. Die Anwälte des Angeklagten hätten das Rechtsmittel unmittelbar nach dem Urteil in der vergangenen Woche eingelegt. Wann der BGH den Fall verhandelt, steht noch nicht fest.
Gräueltat an der Eselsmühle: Mann erstach seine Lebensgefährtin mit 29 Messerstichen
Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann im Dezember 2017 seine Lebensgefährtin in einem Reisebüro in Halle mit 29 Messerstichen getötet hat. Sie soll ihm wenige Wochen vor der Tat eröffnet haben, dass sie einen Liebhaber hatte.
Mit ihrem Spruch waren die Richter dem Antrag des Staatsanwalts und der Nebenklage gefolgt. Die Verteidigung des aus Kasachstan stammenden Mannes hatte die Tötungsabsicht bestritten und eine Verurteilung wegen Totschlags zu acht Jahren Haft beantragt. (dpa)

