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Neuer Bund-Länder-Beschluss 3G-Regel: Warum es in Halle weiterhin keine Testpflicht in Kneipen gibt

Stadt nutzt die Ausnahmeregel.

Von Dirk Skrzypczak Aktualisiert: 24.08.2021, 08:43
Corona-Tests. (Symbolbild)
Corona-Tests. (Symbolbild) (Foto: picture alliance/dpa)

Halle (Saale)/MZ - Seit Montag gilt nach einem Bund-Länder-Beschluss die 3G-Regel. Bei Besuchen in Krankenhäusern oder Altenheimen, der Innengastronomie, in Hotels, beim Friseur oder bei Veranstaltungen sowie Sport in Innenräumen müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, einen tagesaktuellen Corona-Schnelltest vorlegen. Ausnahmen lässt die Bestimmung zu, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einer kreisfreien Stadt oder in einem Landkreis unter 35 liegt - und das ist in Halle der Fall.

Halle hat höchsten Inzidenzwert im Saalekreis

Am Montag meldete die Stadt einen Wert von 26,39 Fällen - das ist der höchste Wert in Sachsen-Anhalt - und zwei Neuinfektionen. „Wir nutzen die Ausnahmen, die uns die Corona-Verordnung des Landes ermöglichen. Hiervon macht die Stadt Halle bereits seit dem 24. Juli aufgrund der im Vergleich zu den Wintermonaten verhältnismäßig niedrigen Inzidenz im Stadtgebiet Gebrauch“, hieß es am Montag auf Nachfrage der MZ. Eine Testpflicht ordnet die Stadt bislang nicht an.

Unterdessen will Halle auch in dieser Woche mobile Impfangebote schaffen. Am Montag fiel das Impfen am Markt und am Wochenmarkt in Neustadt zwar dem Starkregen zum Opfer. Mittwoch sollen die Impfteams von 10 bis 15 Uhr an beiden Standorten aber wieder vertreten sein.

Donnerstag wird im Sozialamt Südpromenade gespritzt, Freitag im Edeka auf der Silberhöhe und Samstag Am Treff und beim Welcome-Day auf der Ziegelwiese. Die Impfteams sind jeweils von 10 bis 15 Uhr vor Ort. Aktuell sind 60,8 Prozent der gut 240.000 Einwohner bereits vollständig immunisiert. 64,6 Prozent der Hallenser haben bislang ein Vakzin verabreicht bekommen. Damit liegt Halle über dem Bundes- und Landesschnitt.