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Was bei Briefwahl zu beachten ist Jeder Sechste in Halle will bei OB-Wahl die Briefwahl nutzen

Stadt bittet die Wähler um die zügige Rücksendung der Briefwahlunterlagen.

Von Denny Kleindienst Aktualisiert: 24.01.2025, 19:06
Die Möglichkeit, sich die Wahlunterlagen zusenden zu lassen, um seine Stimme daheim abzugeben, nutzen viele Hallenser.
Die Möglichkeit, sich die Wahlunterlagen zusenden zu lassen, um seine Stimme daheim abzugeben, nutzen viele Hallenser. Foto: dpa

Halle (Saale)/MZ - Wer zur Oberbürgermeisterwahl in Halle am 2. Februar nicht extra ins Wahlbüro gehen möchte, sondern seine Stimme schon vorab per Briefwahl abgeben will, sollte die ausgefüllten Wahlscheine „so schnell wie möglich“ zurücksenden, wie die Stadt mitteilt.

Demnach sollte die Rücksendung der Briefwahlunterlagen per Post aus bisheriger Erfahrung „spätestens am Mittwoch, 29. Januar, erfolgen. Nach diesem Datum sollten die Briefwahlunterlagen entweder direkt in die Briefkästen bei der Stadt Halle oder im Briefwahlbüro in der Wolfgang-Borchert-Straße 77 eingeworfen oder abgegeben werden.“

Denn sie müssen bis spätestens 18 Uhr zum Wahltag vorliegen.

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Wie lange können Briefwahlunterlagen angefordert werden?

Von insgesamt 186.552 wahlberechtigten Hallenserinnen und Hallensern hätten bisher mehr als 29.000 Wahlberechtigte einen Antrag auf Briefwahl gestellt, also rund jeder sechste Wahlberechtigte. Nach Angaben der Stadt sind bis dato schon knapp 9.000 verschlossene Wahlbriefe in die Briefwahlstelle zurückgekommen. Die Beantragung der Briefwahl ist noch bis zum 31. Januar, 18 Uhr, möglich.

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Seit Beginn dieser Woche werden die Briefwahlunterlagen auch im zentralen Briefwahlbüro im Stadthaus, Marktplatz 1, Raum 113, ausgestellt. Es ist zudem möglich, gleich direkt vor Ort zu wählen. Mitbringen müssen Wahlberechtigte dafür grundsätzlich ihren amtlichen Ausweis mit Lichtbild und den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen, der den Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung per Post zugegangen ist.

Wahlberechtigte, die im Onlineverfahren, per Post oder Fax beantragt haben, ihre Unterlagen selbst abzuholen, erhalten diese ebenfalls im Briefwahlbüro im Stadthaus.