Verwaltungsgericht Karl-Liebknecht-Straße in Gräfenhainichen: Verlangte Stadt zu hohe Gebühren?

Gräfenhainichen/Halle - Übertrieben, das seien die Kosten, die von den Anliegern für den Ausbau der Karl-Liebknecht-Straße in Gräfenhainichen verlangt werden, ganz sicher nicht. Das stellt Anne Kristin Pampel bei der Gerichtsverhandlung am Verwaltungsgericht Halle am Montag nicht nur einmal klar. Die zweite Kammer verhandelt regelmäßig über Straßenausbaubeiträge im südlichen Sachsen-Anhalt, Richterin Pampel ist seit fast zehn Jahren im Geschäft.
Dass die Summe, über die die Richterin zu entscheiden hat, nur knapp 2000 Euro beträgt, liegt daran, dass sich die betroffenen Gräfenhainichener Anlieger der Karl-Liebknecht-Straße zu einer Prozessgemeinschaft zusammen geschlossen haben. „Um Kosten zu sparen klagt nicht jeder selbst. Das laufende Verfahren ist ein Musterverfahren. Mit der Stadt gibt es ein Abkommen, dass eine grundsätzliche Entscheidung auf alle klagenden Parteien angewendet werden soll“, erklärt Fred Fischer, Vizepräsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN).
Wie hoch die Gebühren bei dem Ausbau von innerstädtischen Straßen sind, darüber entscheidet der Stadtrat von Gräfenhainichen. Je weniger eine Straße vom Durchgangsverkehr genutzt wird, desto höher ist der prozentuale Anteil, den Anlieger für den Straßenausbau zahlen müssen. Bei Anliegerstraßen wird der höchste Anteil fällig. Die Karl-Liebknecht-Straße wurde von den Stadträten als eine Innerortsstraße eingestuft, weswegen sich der Anteil, den die Stadt zahlen muss, verringerte. Mit einer klaren Mehrheit votierten die Stadträte dafür.
Nicht nur wegen der Höhe der Anliegerbeiträge war die Baustelle in aller Munde. Neben Diebstählen, Kritik an der Art und Weise des Ausbaus durch die Anwohner, war der erste Planer bei dem Bauprojekt abgesprungen, ein zweiter Planer musste ran. (mz/guc)
Der VDGN unterstützt die Anlieger, vertreten werden sie von dem Berliner Rechtsanwalt Frank Auerbach, der am Montag ohne die eigentlichen Kläger Lothar und Edda Schnur vor Gericht erschien. Die Gräfenhainichener gehören der Prozessgemeinschaft an und sollen für den Ausbau der Straße im Osten der Stadt knapp 2000 Euro zahlen. „Von anderen Anliegern werden teilweise Beträge verlangt, die um das Vierfache höher sind“, erklärt Anwalt Frank Auerbach.
Streitgegenstand ist die Höhe der von den Anwohnern verlangten Ausbaubeiträgen. Nicht nur günstiger hätte die Stadt bauen können, auch der Anteil, den die Anlieger zahlen sollen, müsste niedriger sein, bemängeln die Kläger. Von insgesamt knapp 730.000 Euro Kosten sollen die Anwohner mit etwas über 297.000 Euro insgesamt 40 Prozent der Summe zahlen.
Prinzipiell liege die Entscheidung, wie der Ausbau einer Straße geplant wird, im Ermessen der Stadt Gräfenhainichen. „Die Gemeinden sind dafür zuständig und haben die Entscheidungshoheit darüber“, erklärt Richterin Pampel in der Verhandlung. Anlieger können prinzipiell finanziell daran beteiligt werden, sobald eine Verbesserung oder Erneuerung der Straßenverhältnisse eintritt. In Gräfenhainichen sei dies nahezu unstrittig, war doch die Karl-Liebknecht-Straße vor dem Ausbau mit Kopfsteinpflaster ausgestattet, wie Fotos, die im Gericht gezeigt werden, beweisen.
Auch die Klägergemeinschaft stellt dies nicht in Frage, nur der Prozentsatz, mit dem sie sich an dem Ausbau beteiligen sollen, stößt ihnen sauer auf. Ebenso die Baukosten, die nach Meinung der Kläger niedriger hätten ausfallen können. „Unter anderem die Verschmälerung der Straße um drei Meter und die Verbreiterung der Gehwege machen an dieser Stelle keinen Sinn. Dies hat unnötig Kosten verursacht, da die Pflasterung des Gehweges viel teurer ist als der Straßenbelag“, erklärt Rechtsanwalt Auerbach einen der Kritikpunkte.
Das letzte Wort im Streit der Anlieger gegen die Stadt Gräfenhainichen hat nun das Verwaltungsgericht. Einen von Richterin Pampel vorgeschlagenen Vergleich, bei dem die Stadt bei den Klägern auf 20 Prozent der Straßenausbaubeiträge verzichtet, hat zumindest die Stadt Gräfenhainichen abgelehnt. In etwa zwei Wochen soll das Urteil fallen. (mz)