Verdacht auf Vogelgrippe Verdacht auf Vogelgrippe: Erneut ein toter Schwan am Süßen See gefunden

Seeburg - Am Süßen See in Seeburg gibt es einen weiteren Vogelgrippe-Verdachtsfall. Laut einer Mitteilung der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz sei am Montag ein verendeter Schwan gefunden worden. Die Untersuchung im Landesuntersuchungsamt Sachsen-Anhalt habe ergeben, dass das Tier mit dem Influenzavirus A des Subtyps H5 infiziert gewesen sei. Im Friedrich-Löffler-Institut auf der Ostsee-Insel Riems (Mecklenburg-Vorpommern) werde nun abgeklärt, ob es sich um den hochansteckenden Virustyp H5N8 (umgangssprachlich: Vogelgrippe) handele. Bei einem in der vergangenen Woche am Süßen See gefundenen toten Schwan hatte das Institut eine Vogelgrippe-Infektion bestätigt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Tiere betroffen seien.
Mehrere Hinweisschilder im Sperrgebiet gestohlen
Wie Seegebiets-Bürgermeister Jürgen Ludwig der MZ sagte, seien in den vergangenen Tagen mehrere der Schilder gestohlen worden, die auf das Sperrgebiet hinweisen. „Ich verstehe das nicht“, so Ludwig. „Warum macht man so was? Mit diesen Plastik-Schildern kann doch niemand etwas anfangen.“ Ganz abgesehen von den Kosten für den Anbau neuer Schilder.
Laut Landkreis bleibt der in der vergangenen Woche festgelegte Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer um den Fundort bestehen, ebenso das Beobachtungsgebiet mit einem Radius von drei Kilometern. Die Maßnahmen werden um weitere 21 Tage verlängert und gelten bis auf Widerruf durch den Landkreis. Sollten innerhalb des Sperrgebiets weitere Todes- oder Krankheitsfälle bei gehaltenem Geflügel auftreten, müsse dies unverzüglich dem Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung gemeldet werden. Vögel dürften nicht aus dem Stall gelassen werden; Federwild dürfe nur mit Genehmigung des Veterinäramtes gejagt werden.
Auch der Fund toter Wildvögel (Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) sei dem Veterinäramt zu melden. Bei Verstößen gegen die Stallpflicht, die bereits seit Ende November im Landkreis und in ganz Sachsen-Anhalt gilt, drohen laut Kreisverwaltung Bußgelder bis 50.000 Euro.
Hunde und Katzen sollen an der Leine geführt werden
Besitzer von Hunden und Katzen im Sperrbezirk müssten sicherstellen, dass ihre Tiere nicht frei umherlaufen. Zudem dürfen kein frisches Geflügelfleisch, Geflügelhackfleisch, Eier und weitere tierische Nebenprodukte oder andere Fleischerzeugnisse, die von gehaltenen Vögeln oder Federwild aus dem Sperrbezirk stammen, weiterverwendet oder verkauft werden.
Geflügelhalter im Sperrbezirk müssten sicherstellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe entsprechend desinfizierte Matten liegen. Betriebsfremde Personen dürften Ställe oder sonstige Standorte, an denen Geflügel gehalten wird, nicht betreten.
Auch im Kyffhäuserkreis und im Landkreis Nordhausen sind mehrere Tiere an dem Virus verendet. Das Beobachtungsgebiet reicht fast bis nach Kelbra. In Bendeleben waren mehrere tote Schwäne gefunden worden, vier Tiere waren mit H5N8 infiziert. In Sundhausen wurde eine tote Wildgans gefunden, bei der ebenfalls der Virustyp nachgewiesen worden ist. (mz)