Pflanzliche Gartenabfälle Pflanzliche Gartenabfälle: Verbrennverbot für Hornburg und Volkstedt aufgehoben

Hornburg/MZ - Rund ein Jahr nach dem Inkrafttreten hat der Landkreis Mansfeld-Südharz seine Verordnung über das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen überarbeitet. Dabei wurden auch zwei bestehende Verbrennverbote aufgehoben. Das trifft auf Hornburg in der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land und Volkstedt in der Lutherstadt Eisleben zu. Die Änderungen sollen im Amtsblatt veröffentlicht und am 1. April wirksam werden.
„Für alle anderen Kommunen ändert sich in Bezug auf die Verbrennverordnung nichts, hier bleiben die entsprechenden Regelungen bestehen“, sagte Landkreissprecherin Michaela Heilek. Die Modifizierungen seien in erster Linie auf Gespräche von Landrat Dirk Schatz (CDU) im Zuge seiner Kreisbereisungen in den Städten und Gemeinden zurückzuführen. Dies geschehe im Einvernehmen mit den Ortschafts-, Stadt- und Gemeinderäten.
In Hornburg darf jetzt im März/April und September/Oktober jeweils in der 2. und 4. Woche Montag bis Freitag von 9 –18 Uhr und Samstag von 9–13 Uhr verbrannt werden. In Volkstedt ist an zwei Tagen im Frühjahr jeweils von 8–17 Uhr das Verbrennen erlaubt. Der Zeitpunkt wird durch die Stadt Eisleben festgelegt.
Verbrannt werden dürfen: ausschließlich trockene, nichtkompostierbare, pflanzliche Gartenabfälle, von Schädlingen befallener Ostbaum- und Strauchschnitt und grobe Reste krautiger Pflanzen.
Bei Verstößen gegen das Abfallwirtschaftsgesetz drohen je nach Schwere Geldstrafen zwischen zehn und 50 000 Euro.
(khk)
Die Verbrennordnung hatte in den zurückliegenden Jahren für teils heftige Debatten gesorgt. 2010 hatte der Landkreis kurzfristig ein generelles Verbrennverbot erlassen und mit eklatanten Verstößen begründet. Zwei Jahre später war es wieder gekippt worden. In den ländlichen Gegenden, in denen große Grundstücke mit hohem Baumbestand zu pflegen sind, sei die Verbrennverordnung als problematisch empfunden worden, hieß es. Jedoch gebe es Regionen, wo die Leute aufgeatmet hätten seit das Verbrennen nicht mehr erlaubt war. Die Verordnung war nach einer Befragung in allen Kommunen erarbeitet und Ende 2012 verabschiedet worden.
Die Änderungen betreffen auch die Stadt Allstedt und ihre Ortsteile. Der Verordnung nach haben die Einwohner von Allstedt und der Ortsteile künftig einheitliche Zeiten, an denen sie ihre nicht kompostierbaren Abfälle verbrennen dürfen. Erlaubt ist es jetzt im März und April sowie im Oktober und November an Werktagen von zehn bis 18 Uhr. In Allstedt und seinen 14 Ortsteilen war die Verbrennordnung äußerst differenziert gehandhabt worden. Gegner der Verfahrensweise hatten seinerzeit davor gewarnt, dass die Einhaltung der Regeln nur schwer kontrollierbar sei. Zudem wurden Rechtsstreitigkeiten befürchtet.