Mansfeld-Südharz Mansfeld-Südharz: Pool-Wasser ist jetzt Abwasser
WANSLEBEN/MZ. - Erika Hoffmann versteht die Welt nicht mehr. Seit der Wende hat die Wansleberin einen Pool im Garten und nie habe sie für das kühle Nass darin Abwassergebühren zahlen müssen, doch das soll sich ändern. Wie sie der MZ erzählt, hat sie nun aber Post vom Abwasserzweckverband Eisleben-Süßer See erhalten, wonach für die Pool-Füllung nun Abwassergebühren anfallen sollen. Wie kann das sein, fragt sich Erika Hoffmann. Und wenn Gebühren anfallen sollten, dann doch nicht für die komplette Pool-Füllung, denn sie lasse das Wasser vor der Wintersaison ja nicht komplett aus dem Schwimmbecken raus, also müsse ja nicht die gesamte Menge wieder aufgefüllt werden.
Martina Schröter, stellvertretende Geschäftsführerin des Abwasserzweckverbandes, bestätigt auf MZ-Nachfrage, dass es diese "Pool-Regelung" tatsächlich gibt. Bisher hätten sowohl Landkreise als auch Abwasserzweckverbände landesweit die Regelung sehr unterschiedlich ausgelegt.
Doch in Zeiten knapper Kassen würde auch der Landkreis Mansfeld-Südharz darauf drängen, diese Gebühren zu erheben, zumal der Gesetzgeber diese Variante nicht ausschließe. Beim Abwasserzweckverband (AZV) Eisleben-Süßer See komme noch hinzu, dass die Mitgliedsgemeinden nicht alle zum hiesigen Landkreis gehören, teilweise liegen diese auch im Saalekreis. "Es musste eine einheitliche Lösung her", so Martina Schröter.
Zunächst gelte also die Regelung: Pool-Wasser ist Abwasser. So stehe es im Abwassergesetz des Landes wonach Wasser, das in seinen Eigenschaften verändert wurde, als Abwasser zu behandeln ist. Leider gelte dies auch für jene Pool-Besitzer, die hoch und heilig versprechen würden, das Wasser ausschließlich zum Gießen der Pflanzen zu verwenden.
Prinzipiell gelte nun, dass eine Füllung des Pools als Abwasser bezahlt werden muss. Nicht berücksichtigt werden demnach Mengen, die verdunsten oder die aus dem Schwimmbecken beispielsweise beim Hineinspringen herausspritzen. Diese blieben unberücksichtigt. Schmidt fügt ein Beispiel an: Werden über einen zweiten Wasserzähler für den Garten 50 Kubikmeter Wasser entnommen und der Pool fasst 15 Kubikmeter, müssen für diese 15 Kubikmeter Gebühren bezahlt werden, für die restlichen 35 Kubikmeter fallen keine Gebühren an.
Nach den Worten von Schröter gebe es zu dieser neuen Regelung derzeit zahlreiche Anfragen beim Zweckverband in Eisleben. Aber die meisten Betroffenen zeigten demnach Verständnis für die neue Regelung.
Erika Hoffmann in Wansleben ist zwar nicht froh über die neue Regelung, aber wenn es das Gesetz so wolle, werde sie sich fügen. Sie hofft nun, dass wirklich alle Besitzer von Swimmingpools zur Kassegebeten werden.