Zwangsversteigerung am Amtsgericht Eisleben Lutherstadt ersteigert Grundstück in der Nußbreite
Bei einer Zwangsversteigerung am Amtsgericht erwirbt die Stadt Eisleben ein unbebautes Grundstück in der Nußbreite. Was dort geplant ist.

Eisleben/MZ/JM. - Wenn am Amtsgericht eine Immobilie in Eisleben zur Zwangsversteigerung steht, nehmen Vertreter der Lutherstadt Eisleben oft als Gläubiger teil. Das heißt, dass die Kommune Forderungen an den Grundstückseigentümer hat, die dieser aber nicht bedienen kann oder will. Die Stadt kann dann die Zwangsversteigerung beantragen. Als es dieser Tage am Amtsgericht um ein Grundstück in der Nußbreite ging, saßen Bürgermeister Carsten Staub und die Leiterin der Stadtkasse, Ina Franke, dagegen ausnahmsweise auf den Besucherstühlen. Denn die Stadt hatte Interesse am Erwerb der Immobilie.