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  7. Gericht spricht Jäger frei: Tötung von Schafen auf Anordnung

Ungewöhnlicher Fall am Amtsgericht Eisleben Entlaufene Schafe erschossen: Jäger nach angeordneter Tötung vor Gericht

Auf Anordnung des Ordnungsamtes erschoss ein Jäger drei entlaufene Schafe. Trotzdem musste sich der Mann nun wegen „Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund“ vor Gericht verantworten. So ging der Fall aus.

Von Jörg Müller Aktualisiert: 16.08.2024, 10:43
An der B180 hat ein Jäger auf Anordnung des Ordnungsamtes drei entlaufene Schafe erschossen - und landete für diese Tat vor Gericht. Der Fall wurde am Amtsgericht Eisleben verhandelt.
An der B180 hat ein Jäger auf Anordnung des Ordnungsamtes drei entlaufene Schafe erschossen - und landete für diese Tat vor Gericht. Der Fall wurde am Amtsgericht Eisleben verhandelt. (Foto: Lukaschek)

Eisleben/MZ. - So etwas würde man sich auch nicht träumen lassen. Ein Jäger erschießt auf behördliche Anordnung drei Tiere – und wird dann von der Staatsanwaltschaft wegen „Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund“ angeklagt. Ein Vorwurf, der laut Tierschutzgesetz mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann.