Illegale Müllentsorgung im Seegebiet Illegale Müllentsorgung im Seegebiet: Kühlschrank steht am Wegesrand

Seegebiet - Im Seegebiet häufen sich die Hinweise auf illegale Müllentsorgungen. Landwirte, die mit ihren Fahrzeugen unterwegs sind, und auch aufmerksame Einwohner haben ihre Entdeckungen - zum Teil gleich mit Fotonachweis - der Verwaltung der Seegebietsgemeinde gemeldet. „Da ist einiges zusammengekommen“, so der zuständige Amtsleiter Heiner Rarisch gegenüber der MZ.
Was ihm besonders zu denken gibt, bei dem in die Natur gekippten Abfall handelt es sich unter anderem um Sondermüll wie Wellasbest und Altreifen. Schwerpunkt der Verunreinigungen bildet Rarisch zufolge die ehemalige Obstbaustraße - auch als Kapstraße bekannt - zwischen Wormsleben und Neehausen am Abzweig Höhnstedt. An vielen Stellen am Straßenrand wurde der Unrat in die Natur geworfen. „So etwas habe ich schon lange nicht mehr gesehen“, zeigt sich Rarisch schockiert über das Ausmaß.
Malerabfälle - alte Folien und Farbeimer - habe er vor Ort entdeckt. Sogar ein Kühlschrank sei einfach an der Straße abgestellt worden. Mehrere Rollen alter Dachpappe, ausgediente Dachschindeln und Bauschutt wurden in der Landschaft ebenso entsorgt.
Der Amtsleiter aus dem Seegebiet hat inzwischen die Kreisverwaltung über die illegalen Müllentsorgungen informiert. Es müsse jetzt besprochen werden, wie und wann der Abfall eingesammelt und entsorgt werde.
Hoffnung, die Verursacher der Müllablagerungen zu finden, sind aus der Erfahrung zurückliegender Jahre sehr gering. Zur Ermittlung der Umweltsünder müssen konkrete Anhaltspunkte und Beweise vorliegen. Am besten ist es natürlich, wenn Zeugen Hinweise über eventuelle Beobachtungen geben könnten - beispielsweise wenn sie direkt gesehen haben, wie ein Fahrzeug am Straßenrand stand und dessen Insassen Müll aus dem Auto entladen haben.
Fakt ist, dass es für die Verursacher von illegalen Abfällen teuer werden kann, sofern sie ermittelt werden. Dann werden hohe Bußgelder fällig. Laufen die Ermittlungen ins Leere und müssen eingestellt werden, werden die Kosten für die Entsorgung auf die Allgemeinheit übertragen. Sie werden dann auf die Müllgebühen umgelegt, die alle Einwohner des Landkreises Mansfeld-Südharz zu zahlen haben. (mz)

