Flächennutzungsplan im Seegebiet Flächennutzungsplan im Seegebiet: Bungalow als Hauptwohnsitz am Süßen See?

Seegebiet - Wird die Seeburger Bungalowsiedlung am Nordufer des Süßen Sees eines Tages zur Wohnbebauungsfläche erklärt? Bislang ist das Gelände noch als Erholungsfläche eingestuft. Das könnte sich ändern. Im Entwurf des noch zu beschließenden Flächennutzungsplanes der Seegebietsgemeinde ist das Areal als so genannte Weißfläche vorgesehen.
Wunsch der Eigentümer
Mit dieser Option räumt die Gemeinde die Möglichkeit ein, auch noch zu einem späteren Zeitpunkt über die künftige Einstufung der Bungalowsiedlung zu entscheiden. Hintergrund der Überlegung: Viele Eigentümer der Bungalowgrundstücke würden nach eigenem Bekunden gern ihren Hauptwohnsitz nach Seeburg verlegen. „Wir bekämen rund 40 neue Einwohner auf einen Schlag“, so Ortsbürgermeister Günther Saken. Was wiederum erhöhte Steuereinnahmen für die Kommune bedeute.
Ohne Weiteres lässt sich eine solche Änderung jedoch nicht vollziehen. Nach den Worten von Martin Blümel, Bauamtsleiter im Seegebiet, muss eine solche Umwandlung im Vorfeld mit den zuständigen Ämtern erörtert werden. Das soll nun parallel zu den weiteren Arbeiten am Entwurf des Flächennutzungsplanes geschehen.
Weitreichende Konsequenzen
Eine Einstufung als Wohnbebauung hätte weitreichende Konsequenzen. Für die Fläche müsste ein Bebauungsplan erstellt werden. Seeburgs Ortsbürgermeister zufolge wäre die Kommune nach einer Umwandlung der Bungalowsiedlung in eine Wohnbebauung unter anderem für die Beleuchtung und den Winterdienst in dem Bereich verantwortlich. Die Müllentsorgung müsse auch geregelt werden.
Ungeachtet der Diskussion über die Zukunft der Seeburger Bungalowsiedlung wird der Entwurf des Flächennutzungsplanes der Seegebietsgemeinde ab 14. Juli bis zum 18. August in der Verwaltung der Seegebietsgemeinde in Röblingen ausgelegt. Das Papier kann zu den Sprechzeiten eingesehen werden. Die Einwohner sind parallel zur Beteiligung der Behörden aufgerufen, ihre Stellungnahmen und Einwendungen zum Flächennutzungsplan einzureichen. Die Hinweise werden geprüft und in den Entwurf eingearbeitet.
Bauamtsleiter Blümel rechnet damit, dass die Beschlussvorlage voraussichtlich in der letzten Ratssitzung des Jahres beziehungsweise in der ersten Ratssitzung des neuen Jahres zur Abstimmung vorgelegt werden kann. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes wurde bereits vor längerer Zeit vom Gemeinderat beschlossen. (mz)