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Behörde ordnete Abschuss an Entlaufene Schafe erschossen: Freispruch für Jäger aus Eisleben ist rechtskräftig

Auf Anordnung des Ordnungsamtes erschoss ein Jäger drei entlaufene Schafe. Dieser musste sich vor Gericht wegen „Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund“ verantworten“.

23.08.2024, 08:00
Vor dem Amtsgericht in Eisleben wurde der Fall verhandelt.
Vor dem Amtsgericht in Eisleben wurde der Fall verhandelt. (Foto: Jürgen Lukaschek)

Eisleben/MZ/JM. - Der Freispruch eines Eisleber Jägers, der wegen „Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund“ angeklagt worden war, ist rechtskräftig geworden. Wie das Amtsgericht auf MZ-Anfrage mitteilte, sei gegen die Entscheidung kein Rechtsmittel eingelegt worden. Der Jäger hatte auf behördliche Anordnung drei freilaufende Schafe erschossen, weil sie eine potenzielle Unfallgefahr für den Autoverkehr darstellen würden.