Ärger in Eisleben Ärger in Eisleben: Bußgeld wegen Handymusik

eisleben - Michael Schenk versteht die Welt nicht mehr. Sein 17-jähriger Sohn Timo ist jetzt mit einem Bußgeld von 68,50 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit belegt worden.
Nach dem deutschen Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung, also eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht. Der Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Bußgeldern. Dagegen kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden.
Dem Jugendlichen wird vorgeworfen, an einem Sonntag im Juli um 22.50 Uhr an einer Haltestelle in der Raismeser Straße in Eisleben gesprochen, gelacht und Musik vom Smartphone gehört zu haben. Im Bußgeldbescheid steht, dass Timo Schenk „öffentlich bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, durchgeführt“ habe.
Kein Versuch der Verständigung
Vater Michael Schenk ist außer sich über das Schreiben des Eisleber Ordnungsamtes. Wie könne es sein, fragt er sich, dass Musikhören aus den Lautsprechern eines Smartphones ruhestörend ist? Sicher wisse Schenk, dass sich Jugendliche lauter unterhalten und auch laut lachen, aber das passiere doch immer und überall. Deswegen könne doch niemand gleich mit so einem „saftigen Bußgeld“, so Schenk, belangt werden. Immerhin seien sein Sohn und die zwei gleichaltrigen Freunde, denen ebenfalls Bußgeldbescheide ins Haus geflattert seien, keine Rowdys, die gepöbelt hätten oder volltrunken waren. Dennoch werde gleich „die große Keule rausgeholt“. Es habe keinen Versuch gegeben, mit den Jugendlichen zu sprechen. Vielleicht hätten Polizei oder Ordnungsamt zunächst das Gespräch suchen sollen, statt gleich „mit Kanonen auf Spatzen zu schießen“, so Schenk.
Anwohner alarmierten Polizei
Nach den Worten des Stadtsprechers Maik Knothe habe es in der Raismeser Straße in den zurückliegenden Wochen immer wieder Beschwerden über Lärm an einer Haltestelle gegeben. An jenem Abend Ende Juli war die Polizei von einem Anwohner alarmiert worden. Die Polizei habe die Personalien der Jugendlichen aufgenommen und den Vorfall an das Ordnungsamt weitergeleitet. Mit dem Bußgeld von 40 Euro sei das Amt „an der unteren Grenze geblieben“, so Knothe. Zum Bußgeld komme noch eine Gebühr von 25 Euro sowie „anfallende Auslagen“ von 3,50 Euro.
Eine Nachfrage beim Städte- und Gemeindebund des Landes ergab, dass Fälle, in denen Bußgeld wegen Smartphone-Musik verhängt wurde, nicht bekannt seien.
Für Michael Schenk steht indes fest: „Ich werde Einspruch gegen den Bescheid einlegen.“ (mz)