Wohin mit dem Ballast des Alltags?
Halle/MZ. - Was bleibt also wie es einmal war?
Gabriele Manke: Die Anlieferzone der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Köthen mbH an der Deponie bleibt wie bisher geöffnet. Bürger und das Kleingewerbe können weiterhin in der Maxdorfer Straße und in der Baggerkiete im Elsdorfer Weg Abfälle anliefern, sofern sie nicht der öffentlichen Entsorgung angedient werden müssen.
Und was gibt es Neues? Was müssen die Bürger beachten?
Gabriele Manke: Neu ist, dass Abfälle nur noch getrennt nach Abfallarten angenommen werden können. Die Anlieferung von vermischten Abfällen, z. B. Abfälle mit mineralischen und anderen Anteilen, nehmen wir nicht mehr entgegen. Liegen Vermischungen vor, müssen wir den Abfall ablehnen, da es nach der Schließung der Deponie dafür keine Entsorgungs- oder Verwertungsmöglichkeit gibt.
Welche Abfall-Arten werden eigentlich unterschieden? Und wo ist deren Entsorgung im Landkreis Köthen möglich?
Gabriele Manke: Unterschieden wird in gemischte Bau- und Abbruchabfälle, nur mineralisch: Hierbei handelt es sich um einen Abfall, der nur mineralische Bestandteile enthalten darf. Dazu gehören beispielsweise Putz, Gipskarton, Fliesen, Keramik aber auch Gasbeton. Holz, Dachpappe, Sauerkrautplattenanteile, Folien und Kunststoffe oder ähnliche Störstoffe dürfen darin nicht enthalten sein.
Anlieferung: Zur Bauschuttrecyclinganlage im Elsdorfer Weg in Köthen, Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 7 bis 17 Uhr und Sa. 7 bis 11.30 Uhr.
Des weiteren gibt es die gemischten Bau- und Abbruchabfälle ohne mineralische Anteile: Hierzu zählen Abfälle aus Bautätigkeiten wie Tapete, Fußbodenbeläge, Toilettendeckel, Isoliermaterialien, Baufolien u. a. Die angelieferten Abfälle müssen frei von jeglichen mineralischen Anteilen sein wie Steine, Beton, Ziegel, Sand, Erde, Putz, Schotter, Gips, Keramik, Fliesen.
Anlieferung: Die Abfallannahme erfolgt am Scherbelberg, Maxdorfer Straße, Köthen. Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 7 bis 17 Uhr und Sa. 7 bis 11.30 Uhr.
Was kann eigentlich wo aus dem privaten Haushalt abgegeben werden?
Gabriele Manke: Aus privaten Haushalten nehmen wir Sperrmüll an, der über die Menge der öffentlichen Entsorgung hinausgeht. Zu diesem Sperrmüll gehören nur die Möbel wie z. B. Tische, Stühle, Schränke, Sessel, Couchgarnituren u. ä., Elektrogeräte sind gesondert abzugeben und dürfen dem Sperrmüll nicht beigemischt werden. Für Selbstanlieferer ist die Abgabe von Geräten stückzahlenmäßig unbegrenzt und kostenlos.
Zu den Elektrogeräten gehören Kleinteile wie Fön, Kaffeemaschinen, Bügeleisen, elektrische Küchengeräte wie Mixer und Großgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Trockner und Geschirrspüler.
Ein Hinweis: Kleinmengen an Sperrmüll aus der öffentlichen Entsorgung können mittels Entsorgungskarte im Rahmen der zugelassenen Menge von 0,5 m³ / Person und Jahr nur Samstag von 7 bis 11.30 Uhr an der Annahme am Scherbelberg angeliefert werden.
Was versteht man eigentlich unter dem so genannten Siedlungsabfall?
Gabriele Manke: Zu den Siedlungsabfällen gehören Anlieferungen wie z. B. Koffer, Kinder- und Puppenwagen, defektes Spielzeug, Hausrat. Metallabfälle wie Töpfe usw. können kostenlos als Schrott abgegeben werden.
Und dann gibt es ja noch die Abfälle aus dem Gewerbe. Was zählt dazu und was wird angenommen?
Gabriele Manke: Aus dem Gewerbe nehmen wir an: Siedlungsabfälle, Marktabfälle sowie gemischte Verpackeungen. Dazu gehören Abfälle wie zum Beispiel Verpackungen aus Holz, Kartonagen, Wellpappe, Papiersäcke ohne schädliche Verunreinigungen, Stiegen, Plasteverpackungen. Verpackungen aus Textilien, Dämmung (Kamelit), Sieb und Rechenrückstände, Kunststoff und Gummi. Zu diesen Abfällen zählen Mineralfaserwolle, BigBags, Filtermaterialien, Filtermatten, Gummimatten, Schläuche, Plasteeimer und vieles mehr.