Wildtiere in der Stadt Wildtiere in der Stadt: Darf ich selbst Fallen für Waschbären und Marder aufstellen?

Dessau-Rosslau - Waschbären, Marder und Füchse sollen mehr als bisher in die Falle gehen. Dazu hatte Kreisjägermeister Michael Mitsching an Stadtjäger Guido Siebert mehrere Fallen als Dauerleihgabe überreicht. Was es damit auf sich hat, sagten Siebert sowie Almuth Scharge, Leiterin des Amtes für Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung.
Wie viel Waschbären, Marder und Füchse gibt es in der Stadt?
Das lässt sich nicht konkret beziffern, denn Wildtiere kann man nicht zählen, doch landesweit wird von einer stark wachsenden Zunahme der Tiere ausgegangen. Ein Hinweis darauf gibt die Jagdstrecke, also die Zahl der Tiere, die von den Jägern geschossen werden.
Beispielsweise waren 2005 in Sachsen-Anhalt 2 166 Waschbären zur Strecke gebracht worden, 2016 lag die Zahl bei 25 621. Auf dem Territorium der Stadt Dessau-Roßlau, erklärt Scharge, wurden im Jagdjahr 2016/2017 insgesamt 350 Waschbären erlegt.
Wurde bislang schon mit Fallen Jagd auf Waschbär und Co. in der Stadt gemacht?
Die Stadt, sagt Stadtjäger Guido Siebert, hat schon seit drei Jahren zwei Drahtfallen im Einsatz. „Doch das ist zu wenig“, sagt er, „denn die Population von Waschbären, Mardern und Füchsen nimmt auch im Gebiet der Stadt Dessau und im Umland immer mehr zu.“
Deshalb freut er sich über die Dauerleihgabe der Jägerschaft. „Im Wald kann man die Tiere schießen. In der Stadt nicht“, so Siebert. „Deshalb sind die Fallen wichtig.“
Wo und warum werden die Fallen zum Einsatz kommen?
Aufgestellt werden sollen die Fallen an städtischen Kindergärten, Schulen und Sportanlagen, um dem Eindringen von Waschbären, Mardern und Füchsen im Stadtgebiet zu begegnen. „Waschbären und Marder sind wunderbare Kletterer“, sagt Siebert, „sie suchen sich Lücken, um in Häuser zu kommen.“
Nisten sie sich ein, können schwere Schäden entstehen, etwa an den Dächern. Waschbären, die eine invasive, aber längst in Deutschland heimische Art sind, gefährden auch die heimische Fauna, schädigen zum Beispiel Gelege von seltenen und geschützten Vogelarten.
Auch Füchse sind vermehrt in der Stadt anzutreffen. Sie könnten dem Menschen gefährlich werden durch Krankheiten wie Fuchsbandwurm oder Tollwut.
„Wir sind zwar tollwutfrei in der Stadt, aber wenn Tiere zum Beispiel angefahren werden oder krank sind, können sie aggressiv werden. Sie sind unberechenbar.“
Könnten aber nicht auch andere Tiere in die Fallen tappen?
Theoretisch, sagt Siebert, könnten auch Katzen von den Leckerli angezogen werden, mit denen die Wildtiere in die Fallen gelockt werden sollen. „Doch es handelt sich um Lebendfallen“, erklärt der Stadtjäger.
„Sollten sich Katzen darin verirren, werden sie natürlich freigelassen.“ Gefährdet werden die Tiere nicht. Solch einen Fall habe er bisher aber noch nicht gehabt.
Die Fallen, die der Kreisjägermeister an den Stadtjäger übergeben hat, werden ausschließlich für Objekte der Stadt genutzt. Doch was ist, wenn Privatpersonen Probleme mit den Tieren haben?
Nach Paragraf 8 des Landesjagdgesetzes dürfen Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von befriedeten Bezirken (hierzu zählen unter anderem Gebäude, Hofräume und Hausgärten) Füchse, Steinmarder, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutria und Kaninchen fangen, töten und für sich behalten.
Sofern sich beispielsweise Waschbären in bebauten Gebieten zu einer Plage entwickeln, rät Scharge, „können sich betroffene Bürger an eine Schädlingsbekämpfungsfirma, einen Tierarzt beziehungsweise Jäger wenden“.
Wenn jemand privat eine Falle aufstellt, muss er dann Schonzeiten beachten? Und kann er den gefangenen Räuber dann an anderer Stelle freilassen?
„Es gibt keine Schonzeiten. Jagdrechtliche Beschränkungen greifen hier nicht, da es sich um ein Notstandsrecht handelt, welches im Landesjagdgesetz festgeschrieben ist“, erklärt Almuth Scharge. Ausgesetzt werden dürfen die gefangenen Tiere aber nicht, so Siebert.
Deshalb sollten sich Bürger, die sich eine Falle zulegen, unbedingt vorher beispielsweise mit einem Jäger besprechen. (mz)