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Wahl-Affäre ohne Strafe Wahl-Affäre in Dessau-Roßlau ohne Strafe: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Jörg Schnurre (FDP) ein

Von Lisa Garn 13.09.2018, 05:00
Jörg Schnurre auf dem Dessauer Marktplatz.
Jörg Schnurre auf dem Dessauer Marktplatz. Lutz Sebastian

Dessau-Roßlau - Viel Lärm um nichts? Die Kritik vor einem Jahr war heftig - am Ende standen zwei Anzeigen und Ermittlungen wegen Wählerbestechung. Jetzt haben sich die Vorwürfe gegen Jörg Schnurre in Luft aufgelöst.

Im September 2017 sah sich der Dessau-Roßlauer FDP-Bundestagskandidat mit dem Vorwurf des Stimmenkaufs konfrontiert. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau die Ermittlungen eingestellt. Das erklärte auf Nachfrage Sprecher Frank Pieper. „Der Anfangsverdacht hat sich nicht bestätigt. Es war kein Vorsatz festzustellen.“

Schnurre hatte vor der Bundestagswahl Flyer verteilt, auf denen er Wählern zwei Euro versprach, wenn er in den Bundestag gewählt wird. Ein Sturm der Entrüstung brach kurz darauf los. Schnurre stoppte die Aktion und erstattete Selbstanzeige. Auch der Kreiswahlleiter im Wahlkreis Dessau-Wittenberg hatte am 15. September vor einem Jahr Strafanzeige gestellt.

Auf „Wählernötigung“ steht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

Die Staatsanwaltschaft war zu der Einschätzung gekommen, dass Jörg Schnurre nicht gegen Paragraf 108 des Strafgesetzbuches verstoßen hatte. Auf „Wählernötigung“ steht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

„Grundlage für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist ein Urteil am Bundesgerichtshof von 1985, das sich mit solchen Fällen beschäftigt hat“, so Pieper. Demnach sei für eine Wählerbestechung maßgeblich, dass der Beschuldigte „eine personale Beziehung zu einer anderen Person hat und sie darum zu einer bestimmten Wahlentscheidung veranlassen will.

In diesem Fall ist aber nicht davon auszugehen, dass diese personale Bindung gegeben war.“ Es hätte also eine Personen-Ebene hergestellt werden müssen, durch die das Wahlverhalten beeinflusst wird.

Auf der Karte stand auch die Aufforderung: „Am 24. September Jörg Schnurre und die FDP wählen“

Insgesamt waren 150 von geplanten 1.800 Briefen an Erstwähler verschickt worden - bezeichnet als „Zukunftsticket“. Auf der Rückseite stand: „Wenn ich in den Bundestag gewählt werde, dann bekommst Du mit dieser Karte 2 Euro von mir geschenkt.“ Einen weiteren Euro sollte es geben, wenn der Jungwähler ein Foto von sich und dem Zukunftsticket in sozialen Netzwerken hochlädt.

Auf der Karte stand auch die Aufforderung: „Am 24. September Jörg Schnurre und die FDP wählen.“ Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau kam inzwischen zu der Einschätzung, dass der FDP-Kandidat „nicht vorsätzlich gehandelt hat“, so Pieper. „Er hat sich sofort entschuldigt und nach juristischem Rat eine Selbstanzeige gestellt.“

Schnurre: „Es war ein klarer Fehler, ich werde alle Konsequenzen tragen“

Schnurre hatte damals eingeräumt, die Aktion rechtlich nicht geprüft zu haben. „Es war ein klarer Fehler, ich werde alle Konsequenzen tragen.“ In den Tagen darauf hatte er Entschuldigungsbriefe verschickt. Die Landes-FDP hatte sich nach dem Zwischenfall von ihrem Kandidaten distanziert.

Am Ende holte Schnurre bei der Bundestagswahl im Dessau-Wittenberger Wahlkreis 5,0 Prozent der Erststimmen und damit weniger als die FDP an Zweitstimmen (7,3 Prozent). Jörg Schnurre war auf Geschäftsreise und am Dienstag für eine Stellungnahme nicht erreichbar. (mz)