Verbrechen an der A9 doch ein Mord? Verbrechen an der A9 doch ein Mord?: Neuer Prozess um gewaltsamen Tod eines Münchners

Dessau-Roßlau - Der gewaltsame Tod eines Münchner Informatikers an der A9 in Sachsen-Anhalt beschäftigt am Donnerstag (19.11.) den Bundesgerichtshof (BGH). Fünf Männer hatten den 39-Jährigen 2012 von einem Autobahnparkplatz verschleppt und schwer misshandelt. In einem Transporter ließen sie ihn dann sterben. Er starb auf einem seiner letzten Wege in Deutschland, kurz vor der einjährigen Auszeit, die er sich mit einer Rucksackreise durch Asien gönnen wollte.
Ulf M. war auf dem Weg von München nach Schleswig-Holstein, als er bei einem Überfall an der Autobahn 9 in der Nähe von Köselitz (Landkreis Wittenberg) gewaltsam ums Leben kam. Ein Zufallsopfer, zur falschen Zeit am falschen Ort. Fast vier Jahre ist das her. Juristisch aufgearbeitet ist der Fall noch nicht endgültig. Am Donnerstag beschäftigt sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Tod des Informatikers.
Fünf Männer hatten den 39-Jährigen im Januar 2012 von einem Autobahnparkplatz verschleppt und schwer misshandelt. In einem Transporter ließen sie ihn dann sterben. Der BGH prüft nun, ob sich die Täter wegen Mordes verantworten müssen. Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte die Litauer 2014 zwar zu hohen Haftstrafen verurteilt. Eine Tötungsabsicht habe ihnen aber nicht nachgewiesen werden können. Gegen das Urteil war die Familie des Opfers in Revision gegangen. Wann der BGH seine Entscheidung verkünden will, ist noch nicht bekannt.
Geldkarten erpresst
Der Informatiker war im Januar 2012 zu seinen Eltern nahe Hamburg unterwegs. Nach den Feststellungen des Landgerichts wurde er überfallen, als er auf einem Autobahnparkplatz von der Toilette kam. Die Täter hatten ihr Opfer willkürlich ausgesucht und von dem Mann die Geldkarten samt Geheimzahl erpresst.
Erst sechs Tage nach der Tat wurde die Leiche mit Klebeband gefesselt in einem Transporter gefunden. Dieser stand 200 Meter abseits der Straße auf einem Waldweg bei Roßlau. Laut Obduktion war der Informatiker innerhalb von 24 Stunden nach der Tat an den Folgen massiver Schläge und Brüche gestorben. Für die erpressten 4.000 Euro tankten die Täter, kauften unter anderem Turnschuhe und 75 Pakete Kaffee.
Das Landgericht verurteilte den Haupttäter nach rund 70 Verhandlungstagen zu zwölf Jahren und zwei Monaten Gefängnis. Auch seine Mittäter bekamen hohe Haftstrafen. Das Urteil lautete auf erpresserischen Menschenraub und Raub mit Todesfolge sowie gewerbsmäßigen Computerbetrug.
Zunächst anderer Vorwurf
Ursprünglich hatte die 2. Strafkammer das Verfahren 2013 wegen Mordes aus Habgier eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei Männer lebenslange Haft und für drei lange Haftstrafen beantragt. Gegen das Urteil haben auch die Angeklagten Revision eingelegt. Es sei nicht gelungen, bis ins letzte Detail ein Bild vom Tatablauf zu bekommen, hatte Richterin Uda Schmidt das Urteil begründet. So wisse man nicht, welcher Angeklagte M. so schwer misshandelte.
Der Fall hatte damals weit über Sachsen-Anhalt hinaus für Aufsehen gesorgt. Bei der Polizei war eine 24-köpfige Mordkommission eingerichtet worden. Monate später füllten die Ermittlungen schon 9 000 Seiten in 61 Aktenordnern.
Bei der Suche nach den Tätern hatte die Polizei nicht nur Überwachungsbilder von Männern, die mit den Karten des Opfers Geld abhoben. Ihr kam auch Kommissar Zufall zu Hilfe: In Brandenburg waren Zeugen im März 2012 zwei merkwürdige litauische Autos aufgefallen - sie riefen die Polizei. Drei der Männer darin wurden schließlich in Zusammenhang mit dem Überfall auf Ulf M. gebracht. (dpa/mz/lö)

