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Auto erfasst Tier Unfall mit Wildschwein erst Stunden später angezeigt: Dessau-Roßlaus Kreisjäger fordert Strafanzeige

Ein 59-jähriger Autofahrer war am Dienstag zwischen Meinsdorf und Roßlau in einen Wildunfall verwickelt. Konsequenzen wegen Fahrerflucht muss er nicht fürchten. Ärger könnte es trotzdem geben.

Von Oliver Müller-Lorey 19.10.2024, 08:00
Die Stelle eines Wildunfalls wird gesichert.
Die Stelle eines Wildunfalls wird gesichert. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Rosslau/MZ. - Ein 59-jähriger Autofahrer, der am Dienstagmorgen auf der Landstraße zwischen Meinsdorf und Roßlau ein Wildschwein angefahren und nicht sofort die Polizei gerufen, sondern seine Fahrt fortgesetzt hat, muss keine strafrechtlichen Konsequenzen wegen Fahrerflucht fürchten.