Sozialhilfe und Hartz IV Sozialhilfe und Hartz IV: Mehr Geld für Miete und Nebenkosten in Dessau-Roßlau

Dessau-Roßlau - Empfänger von Sozialhilfe und Bezieher von Hartz-IV-Leistungen sollen in Dessau-Roßlau künftig einen höheren Zuschuss für das Wohnen erhalten. Die Stadt Dessau-Roßlau will die so genannten Kosten der Unterkunft den allgemeinen Steigerung bei Mieten und Betriebskosten anpassen - und erfüllt damit einen Arbeitsauftrag des Stadtrates.
Orientierung an Bundeswerten
Die Daten des statistischen Bundesamtes haben für Sachsen-Anhalt in den letzten zwei Jahren eine Kostenerhöhung um 2,9 Prozent aufgezeigt, im Bund liegt das Plus sogar bei 3,2 Prozent. „Wir haben uns dafür entschieden, uns an den höheren Bundeswerten zu orientieren“, erklärt Sozialamtsleiterin Heike Paesold.
Was bedeutet, dass die Stadt rückwirkend zum 1. Mai - vorausgesetzt der Zustimmung des Stadtrates am 25. Mai - den Zuschuss für die Kosten der Unterkunft (Nettokaltmiete und Betriebskosten) um eben jene 3,2 Prozent erhöhen wird. Eine Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft erhält dann statt 283,50 Euro für die Kosten der Unterkunft 292,57 Euro. Bei einem zwei Personen-Haushalt erhöht sich der Betrag um genau 10,44 Euro, bei drei Personen sind es 13,27 Euro mehr. Die daraus resultierenden Ausgaben von etwa 80.000 Euro sind in der Haushaltsplanung 2016 berücksichtigt.
Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche
Im Sozialausschuss wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung mit großem Wohlwollen aufgenommen - dennoch sorgt das Thema „Kosten der Unterkunft“ für grundsätzliche Sorgen. „Es wird immer problematischer, Ein- und Zwei-Raum-Wohnungen zu finden, für die die gezahlten Kosten der Unterkunft ausreichend sind“, machte Monika Andrich (Linke) mit Nachdruck aufmerksam. Weil das so sei, müssten viele Alg-II-Bezieher aus ihrem Regelsatz auch noch Kosten für die Wohnung aufbringen.
„Das kann man nicht hinnehmen“, findet sie. Bei Neuverträgen, ergänzte Gabi Perl (SPD), würden die Vermieter im Vergleich zu den Bestandsmieten die Mietpreise erhöhen. Auch der weitere Abriss von Wohnungen ziehe eine Mietpreissteigerung nach sich, warnte Perl, die zugleich Vorsitzende des Mietervereins Dessau und Umgebung ist. „Die Wohnungsunternehmen schöpfen da ihren Rahmen aus.“ Hinzu komme, dass alten- und behindertengerechte Wohnungen, wie sie in Dessau viel gebraucht würden, vom Standard her teurer seien. „Ein Fahrstuhl kostet nicht wenig - und das schlägt sich in der Miete nieder.“
Einzelfallregelung wird praktiziert
Bei Behinderten und Senioren gebe es Möglichkeiten der Sonderregelung, sagte Sozialdezernent Jens Krause. Bei Behinderten könne die Miethöhe um zehn Prozent von der festgelegten Grenze abweichen, um trotzdem noch Kosten der Unterkunft zu erhalten, machte Sozialamtsleiterin Heike Paesold an dieser Stelle aufmerksam. „Es hat noch kein Behinderter deshalb umziehen müssen.“ Für die Kosten der Unterkunft gelte das Prinzip der Einzelfallregelung. „Das wird auch praktiziert.“ Das gelte im übrigen auch, wenn Mieter wegen Abriss umziehen müssten. (mz)