1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Dessau-Roßlau
  6. >
  7. BGH muss nun entscheiden: Sohn mit der Axt erschlagen - Verteidiger legt Revision gegen Urteil des Dessauer Landgerichts ein

BGH muss nun entscheiden Sohn mit der Axt erschlagen - Verteidiger legt Revision gegen Urteil des Dessauer Landgerichts ein

Ein 62-Jähriger aus Roßlau ist wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil wird nun in Karlsruhe überprüft.

28.03.2025, 16:42
Der 62-Jährige zum Prozessauftakt in Dessau.
Der 62-Jährige zum Prozessauftakt in Dessau. Foto: Thomas Ruttke

Dessau/MZ. - Weil er seinen Sohn mit einer Axt erschlagen hatte, war ein 62 Jahre alter Mann aus Roßlau zu elf Jahren Haft verurteilt worden: Der Verteidiger des 62-Jährigen hat nun fristgerecht Revision eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts in Dessau. Dieses hatte den aus Kasachstan stammenden Mann vor einer Woche verurteilt.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann nach einem Streit in Roßlau seinen 33 Jahre alten Sohn mit mehreren Axtschlägen auf den Kopf getötet hatte. Bei der Tat waren Vater und Sohn betrunken, Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit lagen laut Gericht und nach Einschätzungen von Gutachtern jedoch nicht vor. Die Dessauer Richter waren über der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben. Über das Urteil muss nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.