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Sie leidet an Multipler Sklerose Sie leidet an Multipler Sklerose: Neue Krankenkasse will Simone keinen Rollstuhl geben

Von Danny Gitter 12.02.2019, 06:00
Simone Schöwe ist draußen auf ihren Elektrorollstuhl angewiesen.
Simone Schöwe ist draußen auf ihren Elektrorollstuhl angewiesen. Thomas Ruttke

Dessau - Vor diesem Tag hat Simone Schöwe Angst: Bis zum 28. Februar darf die Dessauerin ihren alten Elektrorollstuhl noch behalten. Und danach? Ihre neue Krankenkasse, die AOK Sachsen-Anhalt, hat ihr keinen neuen bewilligt. „Wenn ich meinen Elektrorollstuhl verliere und keinen neuen bekomme, dann wird meine Wohnung zum Knast, weil ich mich dann draußen nicht mehr fortbewegen kann“, so ihre Befürchtungen.

Es sollte für Simone Schöwe eigentlich alles bequemer und einfacher werden. Deshalb entschied sich die an Multipler Sklerose erkrankte Dessauerin, die seit 2002 durch Spastiken und Lähmungen einiger Körperpartien auf den Rollstuhl angewiesen ist, von der Bahnbetriebskrankenkasse zur AOK zu wechseln.

„Bei meiner alten Kasse saßen die nächsten persönlichen Ansprechpartner in Cottbus. Vieles musste per Mail oder Telefon erledigt werden. Auf Anraten eines Bekannten wechselte ich deshalb zur AOK, weil ich hier auch Ansprechpartner vor Ort habe“, schildert sie. Doch mit dem Kassenwechsel zum 1. Juli 2018 brachen für die 45-Jährige, die früher beim Reinigungsdienst der Bahn gearbeitet hatte, unruhige Zeiten an.

Die alte Krankenkasse wollte den bereitgestellten Elektrorollstuhl zurückhaben

Die alte Krankenkasse wollte den bereitgestellten Elektrorollstuhl, den Schöwe außerhalb ihrer Wohnung für alltägliche Erledigungen benutzt, zurückhaben, die AOK will aber keinen neuen zur Verfügung stellen.

Die AOK betont, wie in solchen Fällen üblich gehandelt zu haben. „Um zu entscheiden, ob ein Hilfsmittel erforderlich ist, ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen als neutrale Instanz nötig“, erklärt Sascha Kirmeß, Pressereferent der AOK Sachsen-Anhalt, auf MZ-Nachfrage. Das Gutachten zweifelt das zukünftig sichere Führen eines Elektrorollstuhls im öffentlichen Raum durch Schöwe an.

Begründet wird das mit dem Pflegegrad 4, mit dem die Dessauerin mittlerweile eingestuft ist. Das ist der zweithöchste Pflegegrad. Als sie bei der Bahnbetriebskasse damals ihren Elektrorollstuhl beantragte, sei der Pflegegrad noch niedriger gewesen, teilt die AOK mit. Schöwe betont: „Ich habe noch nie einen Unfall gebaut und weiß mich sicher mit meinem Elektrorollstuhl zu bewegen.“

AOK: „Aller vier Jahre prüfen wir die Fahrtauglichkeit unserer Versicherten, die einen Elektrorollstuhl führen“

Zu Arztterminen fährt sie nach eigenen Angaben mit ihrem Elektrorollstuhl von der Wohnung in der Kurt-Weill-Straße in Nord lange Strecken, um mitunter ab dem Hauptbahnhof mit Bussen oder Straßenbahnen weiterzufahren. Auch Einkäufe erledigt sie selbst. Mit ihrer Malteser-Hündin „Anja“, die vorübergehend in Pflegschaft bei einem befreundeten Ehepaar aus Sandersdorf ist, ist sie noch vor wenigen Wochen täglich Gassi gefahren, bei nicht immer leichten Wegebedingungen in Nord, wie sie feststellt.

Die AOK kontert die Argumentation: „Aller vier Jahre prüfen wir die Fahrtauglichkeit unserer Versicherten, die einen Elektrorollstuhl führen, auch wenn sich in der Vergangenheit keine Unfälle ereigneten. Ein Gesundheitszustand kann sich ändern, leider auch zum Schlechteren. Doch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer darf nicht darunter leiden“, so Kirmeß.

Weil Schöwe gegen den ersten Ablehnungsbescheid im Oktober 2018 Widerspruch eingelegt hatte, beantragte die AOK bei der Dessauer Dekra-Niederlassung für den 12. Februar einen Vorort-Termin, um ein zweites Gutachten über ihre Fahrtüchtigkeit mit dem Elektrorollstuhl einzuholen.
„Wenn ich dort nicht alles richtig mache, wird mir mein Elektrorollstuhl zum Ende des Monats weggenommen. Dann war es das mit meiner selbstbestimmten Mobilität“, befürchtet die Dessauerin.

Die AOK betont auf MZ-Nachfrage, dass die Mobilität von Simone Schöwe nicht beeinträchtigt wird

In ihrer Wohnung lebt Schöwe allein, nachdem schon vor Jahren ihr Mann und ihre Tochter ausgezogen sind und den Kontakt abgebrochen haben. Andere Angehörige hat sie nicht. Mit einer Gehhilfe und einem Handrollstuhl bewegt sie sich in den eigenen vier Wänden.

Die AOK betont auf MZ-Nachfrage, dass egal, wie das Gutachten der Dekra ausfällt, die Mobilität von Simone Schöwe nicht beeinträchtigt wird. „Gibt die Dekra eine positive Einschätzung ab, garantieren wir eine zügige Bewilligung und kaufen den jetzigen Fahrstuhl von der früheren Krankenkasse ab.

Bei einem negativen Bescheid besteht die Möglichkeit, einen Standard-Schieberollstuhl zur Verfügung zu stellen, der durch eine über die Pflegeversicherung bezahlte Pflegeperson geschoben wird“, erläutert Kirmeß. (mz)