Regeln beim Osterfeuer Regeln beim Osterfeuer: Was ist erlaubt und was nicht?

Dessau-Roßlau - Gibt es in der Stadtverwaltung eine Übersicht, wie viele Feuer zu Ostern angezündet werden?
Lindner: Es gibt einen Überblick über alle öffentlichen Brauchtumsfeuer in Dessau-Roßlau, die mit einer Veranstaltung gekoppelt sind. Für öffentliche Veranstaltungen besteht ja auch eine Meldepflicht. Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Sie dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine Ortsgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet. Wobei es immer gut ist, mindestens der Feuerwehr, im Umweltamt - oder im Ordnungsamt Bescheid zu sagen, wenn auf den Grundstücken oder in Gärten ein solches Feuer entfacht wird. Ein Anruf genügt. Wenn dann ein gestresster Nachbar die Ordnungshüter informiert, weiß der Stadtordnungsdienst wenigstens Bescheid und man ist auf der sicheren Seite.
Seit in Dessau-Roßlau in einer Satzung das Brennverbot - mit Ausnahme der Brauchtumsfeuer - geregelt worden ist, wurden manchmal Osterfeuer zum Verbrennen von Abfällen genutzt. Wie ist die Erfahrung des Ordnungsamtes?
Lindner: Es gibt inzwischen nicht mehr so viele Probleme. Die meisten Bürger wissen, wie ein Brauchtumsfeuer auszusehen hat und dass es für Gartenabfälle Grüne Tonnen oder Komposthaufen gibt. Die Regeln der Gefahrenabwehrverordnung, so ist mein Eindruck, sind mittlerweile von den meisten Dessauer-Roßlauern angenommen worden. Immerhin ist es eine Regelung, die der Umwelt zuliebe getroffen wurde. Ich kenne viele positive Reaktionen, seitdem der Stadtrat das Brennverbot beschlossen hat und in der Regel bis auf Brauchtumsfeuer keine weiteren Feuer entfacht werden dürfen.
Nochmals zur Erinnerung, was gehört in kein Osterfeuer?
Lindner: Nicht gestattet ist das Abbrennen von Bau- oder Abbruchholz, weil es belastet sein kann. Alte Möbel, Spanplatten oder gar Sofas gehören keinesfalls ins Feuer. Abgeraten wird außerdem von organischen Abfällen. Dazu gehören Koniferen, Schilf, Gras, Laub und Stauden.
Was ist so schädlich daran, wenn Baum- und Strauchschnitt aus dem Hausgarten verbrannt wird?
Lindner: Eigentlich nichts, gegen naturbelassenes Holz ist nichts einzuwenden. Der Umwelt und der eigenen Gesundheit zuliebe sollte sich jeder daran halten.
Werden Brauchtumsfeuer am Osterwochenende durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung überprüft?
Lindner: Die Stadt wird Feuerstellen überprüfen. Sollte dabei festgestellt werden, dass unter dem Deckmantel eines Brauchtumsfeuers Abfall beseitigt werden soll, hat dies Konsequenzen. Da wäre nicht nur ein Bußgeldverfahren fällig, sondern der Veranstalter würde beauflagt werden, das gesamte geschichtete Material ordnungsgemäß als Abfall zu entsorgen. Dass so ein Osterfeuer ausfallen würde, versteht sich sicher von selbst.
Osterfeuer in der Region: www.mz-web.de/osterfeuer