Trick mit Überweisung? Paypal-Käuferschutz wird Frau aus Dessau zum Verhängnis
Den Käuferschutz des Online-Bezahldienstes Paypal hat ein Unbekannter für einen Betrug genutzt, den eine 38-jährige Frau im Polizeirevier Dessau-Roßlau angezeigt hat.

Dessau/MZ. - Den Käuferschutz des Online-Bezahldienstes Paypal hat ein Unbekannter für einen Betrug genutzt, den eine 38-jährige Frau im Polizeirevier Dessau-Roßlau angezeigt hat.
Die Frau hatte am Sonntag, 25. Februar, auf einem Verkaufsportal im Internet ein Kleidungsstück zum Verkauf angeboten. Auf das Angebot meldete sich ein vermeintlicher Käufer, der den vereinbarten Verkaufspreis von knapp 20 Euro über den Online-Bezahldienst PayPal überweisen sollte. Kurze Zeit später stellte die Geschädigte fest, dass der Unbekannte insgesamt mehr als 800 Euro überwiesen hatte. Bei der Kontaktaufnahme einigten sich Käufer und Verkäuferin, dass der zu viel gezahlte Betrag von mehr als 750 Euro per „Familie und Freunde“ zurücküberwiesen wird, was die Frau tat.
Am Montagmorgen, 26. Februar, musste die Geschädigte dann feststellen, dass der vermeintliche Verkäufer über den Käuferschutz zusätzlich den zuvor überwiesenen Betrag von knapp 800 Euro zurückgefordert hatte und dieses Geld ebenfalls von ihrem Konto abgebucht wurde. Kontakt zu dem „Verkäufer“ konnte sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr herstellen.