Neue Regelung Neue Regelung: Sparkasse Dessau verlangt Gebühr für das Verwahren von Geld
Dessau-Roßlau - Früher hat es Geld gebracht, wenn man es bei Banken und Sparkassen angelegt hat. Seit dem 1. April verlangt die Stadtsparkasse Dessau von vermögenden Geschäftskunden ein so genanntes „Verwahrentgelt“ von 0,4 Prozent auf die Giroeinlagen.
Betroffen sind gewerbliche Kunden ab einem Einlagevolumen ab 250.000 Euro, bei institutionellen Kunden liegt die Grenze bei 500.000 Euro. Nach Angaben der Stadtsparkasse bekommen die neue Regelung „weniger als 100 Kunden“ zu spüren. Privatkunden bleiben außen vor.
Reaktion auf Politik der Europäischen Zentralbank
Die Stadtsparkasse Dessau sieht in ihrer Entscheidung eine Reaktion auf die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank. Die sorge dafür, dass die Stadtsparkasse für ihre Guthaben bei der Bundesbank und bei den Korrespondenzbanken seit über einem Jahr selbst ein Verwahrentgelt zahlen müsse.
Seit dem 16. März 2016 liege dieser bei 0,4 Prozent. Das wird nun weiter gereicht. Die betroffenen Kunden seien frühzeitig per Brief informiert worden.
Entscheidung im Interesse von Sparkasse und regionalen Belangen getroffen
„Der Vorstand und Verwaltungsrat der Stadtsparkasse haben die Entscheidung zur Einführung eines Verwahrentgeltes einvernehmlich im Interesse von Sparkasse und kommunalen und regionalen Belangen getroffen“, verweist Sparkassen-Sprecherin Kathrin Abé auf eine gemeinsame Erklärung.
Mit der Einführung des Verwahrentgeltes treffe man auch „Vorsorge gegen Einlagezuflüsse durch Verlagerung von Kundenguthaben von anderen Banken, die schon länger das Entgelt erheben“. Ob das zuletzt zu beobachten war, dazu wurden keine Angaben gemacht.
Zugleich kritisiert die Sparkasse die andauernde Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank. Leidtragende seien Sparer, insbesondere bezüglich ihrer Altersfürsorge, aber auch Lebensversicherungen, Bausparkassen, Banken und Sparkassen (mz/sb)