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Dessauer Unternehmer ärgert sich Lkw-Maut für Gartenbauer: Ungerechte Belastung durch neue Regelung?

Ab dem 1. Juli müssen auch Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen Maut zahlen. Während Handwerker von der Mautpflicht ausgenommen sind, gilt diese Regelung nicht für Garten- und Landschaftsbauer. Die Betroffenen klagen über Wettbewerbsverzerrung.

Von Oliver Müller-Lorey Aktualisiert: 28.06.2024, 18:23
Ab dem 1. Juli müssen auch Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen Maut zahlen. Handwerker sind ausgenommen, Gartenbauer nicht. 
Ab dem 1. Juli müssen auch Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen Maut zahlen. Handwerker sind ausgenommen, Gartenbauer nicht.  Foto: dpa

Dessau-Roßlau/MZ. - Was haben ein Geigenbauer, ein Lampenschirmhersteller und ein Holzschuhmacher gemeinsam? Nicht nur einen ausgefallenen Beruf, sondern auch das Glück, mit ihren Betriebsautos von der ab dem 1. Juli geltenden Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen ausgenommen zu sein.