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Mutter-Kind-Kur Mutter-Kind-Kur: Wahlfreiheit unter bestimmten Voraussetzungen

16.02.2013, 18:22

Anspruch als Mutter oder Vater: Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter, die sogenannten Mutter-/Vater-Kind-Kuren, sind Pflichtleistungen der Krankenkassen. Das bedeutet: Wenn solche Maßnahmen medizinisch notwendig sind, müssen sie von der Krankenkasse bezahlt werden.

Kann ich meine Reha-Einrichtung selbst auswählen: Versicherte können ihrer Krankenkasse ihre Wünsche bezüglich einer bestimmten Reha-Einrichtung mitteilen. Wenn diese Einrichtung nach medizinischen Gesichtspunkten geeignet ist und den Wünschen, der persönlichen Lebenssituation, dem Alter, der Familie oder religiösen und weltanschaulichen Bedürfnissen Rechnung tragen, hat die Krankenkasse diesen Wünschen zu entsprechen. Bei der Entscheidung über die Einrichtung sind auch Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt für Einrichtungen, die mit der Krankenkasse keinen Versorgungsvertrag haben: Solche Einrichtungen können die Versicherten ohne besondere Begründung wählen. Ist die von ihnen gewählte Einrichtung allerdings teurer, müssen sie die Mehrkosten selbst tragen. Diese Wahlfreiheit gilt nur dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung – nicht aber die Unfall- oder Rentenversicherung – für die Reha-Maßnahme zuständig ist. (hth)