Mordfall Yangjie Li Mordfall Yangjie Li: Grund für Prozess-Panne ist Geheimnis
Dessau - Nach der Panne um eine unvereidigte Schöffin im Mordprozess Yangjie Li hält sich das Landgericht in Dessau bedeckt zu den Gründen.
Auf MZ-Anfrage berief sich Gerichtssprecher Frank Straube auf das Beratungsgeheimnis. Richter seien verpflichtet, über den Inhalt von Beratungen und Abstimmungen zu schweigen.
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass eine Schöffin im Yangjie-Li-Prozess nicht vereidigt worden war. Deshalb musste die Verhandlung noch einmal neu starten. Die Staatsanwältin verlas die Anklageschrift ein zweites Mal, die bisher gehörten Zeugen - vier Polizisten - müssen noch einmal geladen werden.
Schöffin im Mordprozess Yangjie Li war seit Januar 2014 berufen
Die Betreffende war seit Januar 2014 als Hilfsschöffin im Amt, als Vertretung für den Hauptschöffen. Sie war aber in den vergangenen drei Jahren noch nie bei einer Hauptverhandlung eingesetzt- und deshalb auch nicht vereidigt worden. Eine Vereidigung erfolgt prinzipiell vor der ersten Hauptverhandlung durch den Vorsitzenden Richter. Wer den Fehler bemerkte, ist unklar.
Dass die Schöffin noch nie eingesetzt wurde, erscheine in der Tat ungewöhnlich, so Straube. „Die Gründe könnten darin liegen, dass bislang kein Hauptschöffe verhindert war, sie gegebenenfalls selbst verhindert war oder aber Hauptverhandlungstermine letztlich nicht stattgefunden haben.“
Am Landgericht Dessau-Roßlau sind insgesamt 90 Hauptschöffen und 46 Hilfsschöffen seit dem 1. Januar 2014 berufen. Die Vereidigung gilt für die gesamte fünfjährige Amtszeit, bei einer erneuten Berufung auch für die darauf folgende. Sie werden ausschließlich für Hauptverhandlungen eingesetzt.
Mordprozess Yangjie Li: Verhandlung wird wiederholt
Der Gerichtssprecher betonte, nachdem die fehlende Vereidigung aufgefallen war, habe die Vorsitzende sofort am dritten Verhandlungstag im Termin die Prozessbeteiligten informiert und die Schöffin vereidigt.
„Obwohl die fehlende Vereidigung von den Prozessbeteiligten aus Rechtsgründen nicht mehr mit Erfolg hätte gerügt werden können, wird das Gericht vorsorglich die wesentlichen Teile der vorangegangenen Hauptverhandlung wiederholen“, so Straube. (mz)