Verordnung fehlinterpretiert Kein Test beim Friseur - 3G-Regeln gelten bislang in Dessau-Roßlau nicht
Dessau-Roßlau/MZ/Sal - In Dessau-Roßlau gibt es im Zuge der neuen 3G-Regeln, die seit Montag bundesweit gelten, keine neuen Testpflichten für Ungeimpfte. Auch nicht bei Friseuren, bei Besuchen in Krankenhäusern oder sonstigen Pflegeeinrichtungen. Die MZ hatte das am Mittwoch fehlinterpretiert. Die am Ende falsche Auslegung der Regeln war jedoch zunächst vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration in Magdeburg auf MZ-Nachfrage nicht berichtigt worden.
3G-Regeln gelten eigentlich bundesweit - doch in diesen Punkten weicht Sachsen-Anhalt leicht davon ab
Mit den bundesweiten 3G-Regeln gilt für Personen, die nicht gegen Corona geimpft oder genesen sind, eigentlich grundsätzlich eine Testpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Ungeimpfte müssen danach beim Besuch etwa von Kinos, Restaurants, beim Friseur, in Schwimmhallen und Fitnessstudios sowie bei Besuchen in Krankenhäusern einen negativen Corona-Test vorweisen. Bei einer Inzidenz von unter 35 können Landkreise und kreisfreie Städte mit einer eigenen Verordnung diese Testpflichten außer Kraft setzen, müssen das gleichwohl aber nicht tun.
Sachsen-Anhalt weicht von dieser Bundesregelung jedoch leicht ab, wodurch die Fehlinterpretation der Redaktion zustande kam. Laut aktueller Eindämmungsverordnung des Landes wird die Testpflicht bei körpernahen Dienstleistungen, Krankenhausbesuchen sowie Hotelübernachtungen überhaupt erst bei einer Inzidenz von 35 eingeführt - aber nur, wenn der Kreis oder die Stadt das will, denn es handelt sich um eine Kann-Regel.
Dessau-Roßlau, dessen Inzidenz unter 35 liegt, braucht die Testpflicht für diese Bereiche folglich nicht extra per Verordnung aussetzen, sie ist per se schon durch die Landesvorgaben ausgesetzt.
Dessau-Roßlaus Stadtverwaltung sind keine Versäumnisse im Umgang mit den neuen Regeln vorzuwerfen
Für die anderen Bereiche - etwa Innengastronomie, Schwimmbad, Kino - ist zwar auch in Sachsen-Anhalt eine Testpflicht vorgesehen und kann von den Landkreisen und kreisfreien Städte analog zur Bundesregelung ausgesetzt werden, wenn die Inzidenz unter 35 liegt. In Dessau-Roßlau ist dies jedoch nicht notwendig, da noch eine alte Verordnung der Stadt vom 15. Juli gültig ist, in der die Testpflichten für all diese Bereiche bereits aufgehoben worden sind.
Unterm Strich bleibt festzuhalten, dass in der Doppelstadt die 3G-Testpflichten aktuell nicht gelten und der Stadtverwaltung auch keine Versäumnisse im Umgang mit den neuen Regeln vorzuwerfen sind.