Justiz Justiz: Neue Beweisanträge im Akener Hornhafenfall
DESSAU-ROSSLAU/MZ. - Im Akener Hornhafenfall wurden anders als angekündigt am Mittwoch keine Plädoyers gehalten. Der Grund: Die beiden Verteidiger des Mannes, der angeklagt ist, im Sommer vorigen Jahres seine Mutter getötet zu haben, stellten neue Beweisanträge. Über die will das Gericht in den kommenden Tagen befinden; die Plädoyers sind nunmehr für den 6. November vorgesehen.
Marko Gregor und Kathrin Najork zielten mit ihren Anträgen vor allem darauf ab, die Tauglichkeit der ohnehin nicht eben üppigen Beweismittel überprüfen zu lassen. Die Anklage vorm Landgericht Dessau stützt sich im wesentlichen auf Spuren, die Hunde Tag nach der Tat verfolgt haben sollen. Galt die Diskussion vor allem der Frage, ob Hunde prinzipiell und die der hinzugezogenen Hundeführerinnen im speziellen über die behaupteten Fähigkeiten verfügen und die Hunde in Aken korrekt eingesetzt wurden, wollen nun die Verteidiger die Glaubwürdigkeit der beiden privaten Hundeführerinnen grundsätzlich unterminieren. Als Anhaltspunkt für diese Annahme dient ihnen das Honorar der beiden: Sie kassierten jeweils 2 100 Euro für ihren Einsatz in Aken und verlangten jeweils 1 400 Euro für ihren Auftritt als Gutachterinnen vor Gericht - das ihnen nur die Aufwandsentschädigung für Zeugen in Höhe von etwas mehr als 400 Euro zubilligte. Susan Miller und Andrea von Buddenbrock - erstere Rentnerin, letztere nach eigenen Aussagen gelegentlich als Ärztin arbeitend - verfolgten die Absicht, mit Mantrailing vor allem Geld zu verdienen, auf die Belastbarkeit ihrer Ergebnisse komme es ihnen hingegen weniger an. So seien sie in Aken aktiv geworden, obwohl das behauptete Ziel von Mantrailern nicht erreichbar gewesen sei. Staatsanwalt Dirk Bildhauer konterte, er kenne keinen Sachverständigen oder Anwalt, der sich nicht entlohnen ließe, deshalb könne man nicht behaupten, deren Arbeit sei unseriös. Er machte auch Einwände gegen die übrigen Anträge geltend, über die nun die zweite Strafkammer befinden muss.