Leinenpflicht und Hundekot Hundeärger in Dessau: Verstärkte Kontrollen prüfen Leinenpflicht un Verunreinigungen

Dessau - „Der tut doch nichts!“ Kerstin Schulz, Abteilungsleiterin Stadtordnungsdienst im Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, kennt das Argument von Hundebesitzern, die ihre Vierbeiner ohne Leine laufen lassen. Das aber ist in der Stadt nicht erlaubt.
„Dem Hund ist ja nicht anzusehen, ob er nicht etwas tut“, erklärt sie und kennt zahlreiche Bürgerbeschwerden. Nicht nur die Verletzung der Leinenpflicht ärgert, auch, dass Halter ihre Lieblinge Gassi führen, aber die Hinterlassenschaften liegen lassen, oder dass Hunde auf Spielplätzen herumtoben, was ebenso verboten ist.
Nicht mehr nur Belehrung
Um dem entgegenzuwirken, haben Schulz und ihre Kollegen vom Stadtordnungsdienst ihre Strategie umgestellt. „In der Vergangenheit wurden die Hundebesitzer vor allem belehrt. Jetzt werden die Vergehen geahndet“, erklärt sie.
Ein Vierteljahr lang seien daher massiv Kontrollen betrieben worden. „Dabei wurde jeder Hundebesitzer offensiv angesprochen, nicht nur die, die ihren Hund nicht an der Leine führten oder den Kot des Hundes nicht beräumt hatten“, sagt sie.
Bußgelder bis zu 5.000 Euro
153 Kontrollen wurden durchgeführt - am Ende standen 34 Ordnungswidrigkeitsverfahren. 50 bis 100 Euro haben die Hundebesitzer zu berappen. „Ein Bußgeld kann aber auch bis zu 5.000 Euro betragen“, erklärt Schulz.
Hundeliebhaber sollten vor der Anschaffung eines Vierbeiners beachten, dass auf den Halter nicht nur Kosten für den Kauf des Tieres und seine Verpflegung zukommen.
So sind alle nach dem 28. Februar 2009 geborenen Hunde und alle als gefährlich eingestuften Hunde mit einem Transponder zu kennzeichnen. Der Transponder muss innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt eingesetzt werden. Die Kosten (ca. 40 Euro) richten sich nach der Gebührenverordnung für Tierärzte. Des Weiteren ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Wer einen Hund kauft, ist verpflichtet, diesen innerhalb von 14 Tagen anzumelden (in Dessau-Roßlau beim Einwohnermeldeamt oder Ordnungsamt) und muss dafür Steuer zahlen.
Weitere Kosten entstehen, wenn ein Hund als gefährlich eingestuft wird, Wesenstest und Sachkundenachweis zu erbringen sind. (mz/hth)
Was bei den Kontrollen noch auffiel: in 83 Fällen hatten die Besitzer die Hundesteuermarke nicht dabei. 22 Hundehalter hatten ihren Vierbeiner gar nicht angemeldet.
In Dessau-Roßlau, erklärt Ulrike Müller, Abteilungsleiterin Steuern und Gebühren, gibt es 4.554 steuerlich angemeldete Hunde, darunter 21 Kampfhunde.
„Wer einen Hund kauft, muss diesen innerhalb von 14 Tagen anmelden.“ Egal, ob es ein kleines Schoßhündchen ist oder ein Bernhardiner, „Hund ist Hund“, sagt Müller. Wer die Steuern nicht zahlt, wird erst gemahnt, dann wird die Zahlung vollstreckt, erklärt sie, dass niemand darum herumkomme.
Dass es freilich eine Dunkelziffer nicht angemeldeter Hunde gibt, weiß sie, doch die Größenordnung sei schwer zu schätzen.
Aus Hundesteuer resultieren keine Ansprüche für Tierhalter
Dass aber auch diese Besitzer aufgespürt werden, so ist sich Kerstin Schulz sicher, helfen die Kontrollen ihrer Kollegen. „Sie zeitigen schon Erfolge. Doch wir müssen dran bleiben.“
Dran bleibt auch Ulrike Müller, denn immer wieder, sagt sie, gibt es Probleme, wenn Hundehalter eine Steuerermäßigung erhalten, etwa Hartz-IV-Empfänger und Sozialhilfebezieher, und sich mehrere Hunde anschaffen
„Viele vergessen, dass die Ermäßigung nur für den ersten Hund gilt“, erklärt sie, „für jeden weiteren Hund aber nicht.“
Für den ersten Hund bezahlt ein Hundebesitzer normal 90 Euro im Jahr, für den zweiten Hund 180 und für jeden weiteren 192 Euro.
Für Kampfhunde müssen 700 Euro bezahlt werden. Wenn die Besitzer aber einen Wesenstest machen lassen (für den zwischen 350 und 500 Euro zu Buche schlagen) und dem Hund dabei ein sozialverträgliches Verhalten bescheinigt wird, wird der normale Steuersatz fällig. Bei fünf Kampfhunden in der Stadt ist das der Fall.
Ein Irrglauben aber ist, sagt Müller, dass sich aus Steuern von Hundebesitzern irgendwelche Ansprüche herleiten lassen.
Etwa, dass Hundetüten zur Beseitigung des Hundekots bereitzustellen sind oder dass die Stadt für die Dreckbeseitigung zuständig ist. „Steuern sind ausschließlich eine Einnahmequelle der Stadt“, sagt Müller.
Schilder für Hundewiesen und -toiletten verschwinden immer wieder
Dennoch, auch wenn Tütenspender und Hundetoiletten das Problem Hundekot im öffentlichen Raum nicht lösen können, sagt Schulz, hat die Stadt am Friederikenplatz, im Polling- und im Stadtpark und am Spielpunkt Reinickestraße Tütenspender aufgestellt. „Das ist eine freiwillige Leistung“, so Schulz, „flächendeckend aber ist das nicht leistbar.“
Auch Hundewiesen wurden ausgewiesen, wie im Stadt- und im Pollingpark. Doch die Schilder, die die Wiesen ausweisen, verschwinden immer wieder, ärgert sie sich. Ebenso, dass bei den Tüten nicht nur Hundesitzer zugreifen. Entsorgt werden könnten die Tüten mit den Hundehinterlassenschaften in öffentlichen Abfallbehältern oder im Restmüll zu Hause.
„Wenn wir bei unseren Kontrollen feststellen, dass in bestimmten Bereichen das Problem Hundekot vermehrt auftritt, nehmen wir mit dem Stadtpflegebetrieb Kontakt auf, damit das Aufstellen von Abfallbehältern geprüft wird“, so Schulz.
Aber Schwerpunktbereiche, wo die Stadt besonders durch Hundedreck in Mitleidenschaft gezogen wird, gäbe es nicht. „Doch wenn sich jeder aus eigenem Antrieb an die Vorschriften halten würde“, sagt sie, „wäre es an vielen Stellen sauberer.“ (mz)