Gruppenvergewaltigung in Dessau Gruppenvergewaltigung in Dessau: Staatsanwältin fordert bis zu neun Jahre Haft

Dessau - Das Landgericht Dessau hat seinen Zeitplan gehalten: Am Dienstag werden die Urteile im Prozess gegen vier Eritreer wegen Vergewaltigung verkündet. Die Staatsanwältin hat in ihrem Plädoyer am Montag vor dem Dessauer Landgericht bis zu neun Jahre Haft für die Angeklagten gefordert.
Die Verteidiger blieben mit ihren Anträgen deutlich darunter: Sie verlangten für drei der Männer eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht und hielten zwischen drei und fünf Jahren für angemessen. Für einen Angeklagten wurde sogar Freispruch gefordert – er hatte als einziger bestritten, an der Tat beteiligt gewesen sein. Allerdings war er von den anderen drei belastet worden, die allesamt Geständnisse abgelegt hatten. Die Plädoyers waren unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten worden.
Von allen Tatverdächtigen hatten sich DNA-Spuren am Tatort und am Opfer gefunden
Die Gruppenvergewaltigung hatte sich vor knapp einem Jahr hinter einer leerstehenden Schule am Schloßplatz zugetragen. Das spätere Opfer hatte mit den vier jungen Männern zunächst geredet. Diese hatten sich an den schlecht einsehbaren Ort zurückgezogen, um Bier zu trinken. Sie versprachen der Frau die leeren Bierflaschen, wenn sie später wiederkomme.
Als die Frau gegen 23 Uhr zurückkehrte, wurde sie geschlagen und - so sehen es Staatsanwaltschaft und Nebenklage - von allen vier Männern vergewaltigt. Zwei Wochen nach der Tat gelang die Festnahme der Tatverdächtigen, von allen hatten sich DNA-Spuren am Tatort und am Opfer gefunden.
Ob und wie das Opfer, eine Mittfünfzigerin aus Dessau, zur Identifizierung der Täter hat beitragen können, blieb der Öffentlichkeit auch am Montag verborgen. Die wurde während der Plädoyers ausgeschlossen, ein unausweichlicher Schritt, nachdem während der Verhandlung das Opfer selbst ohne Zuschauer im Gerichtssaal vernommen worden war.
Das steht zwar im Widerspruch zum Öffentlichkeitsgrundsatz von Strafprozessen. Jedoch wird zum Beispiel bei Vergewaltigungen das Interesse des Opfers höher gewertet, keine schambesetzten Details in der Öffentlichkeit ausbreiten zu müssen. Nach einer Gesetzesänderung vor einigen Jahren müssen nach einer solchen nichtöffentlichen Vernehmung auch die Plädoyers hinter verschlossenen Türen gehalten werden.
Mindeststrafe fünf Jahre, Maximalstrafe 15 Jahre
Für die Tat, eine besonders schwere Vergewaltigung und Körperverletzung mit einer abgebrochenen Flasche, liegt die Mindeststrafe bei fünf Jahren. Theoretisch wäre bei 15 Jahren „Schluss“, die aber selbst bei Totschlag nicht zwangsläufig verhängt werden.
Insgesamt bewegt sich die Staatsanwaltschaft mit ihren Forderungen eher am oberen Rand des bei solchen Taten Üblichen. Und: Sie lehnt es bei zwei, zur Tatzeit unter 21 Jahre alten Angeklagten ab, nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Prinzipiell wäre das immer dann üblich, wenn ein junger Erwachsener eher als jugendtypisch angesehen wird. (mz)