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Grundwasser Grundwasser: Strafen für falsches Einleiten drohen

Von Heidi Jürgens 24.01.2003, 18:09

Köthen/MZ. - Das führt dazu, dass im Extremfall das Wasser aus den Schmutzwasserkanälen auf die Straßen austritt, und außerdem dazu, dass man im Klärwerk Probleme bekommt. Denn das ist auf Wasser eingestellt, das zu klären ist, also eine bestimmte biologische Zusammensetzung hat. Im Moment, so Jelinek, sei das Wasser, das ankomme, einfach zu dünn. Drittes Problem für den Abwasserverband ist die immense Kostensteigerung, weil durch die Menge des eingeleiteten Wassers aus den Häusern in die Kanäle vielerorts Pumpen rund um die Uhr laufen, was zu hohem Energiebedarf führt. Abwasserleitungen, so Jelinek, seien für Abwasser gedacht und nur dafür. "Ich muss sicher stellen, dass die Abwasserentsorgung gewährleistet ist", so der Verbandschef. Er verstehe zwar die Not der Leute, die Wasser im Keller hätten, doch es könne nicht angehen, dieses nun auf die Straße zu pumpen und damit ins Kanalsystem. Ungenehmigte Einleitung sei eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Paragraphen 22 der Verbandssatzung, weil sie die Entsorgungssicherheit des eigentlichen Schmutzwassers beeinträchtigen könne. Die Satzung sehe dafür Strafen vor, die man nun anwenden wolle.

Zunächst kündigte er Bußgelder in Höhe von 500 Euro an, wenn die Ordnungswidrigkeit festgestellt und die Einleitung fortgesetzt werde. Unabhängig davon entstehe für die eingeleitete Wassermenge eine Gebührenpflicht. Der Verband sei berechtigt, die Mengen zu schätzen und für ungenehmigte Einleitung in Schmutzwasserkanäle 2,76 Euro pro Kubikmeter und für Einleitung in Regenwasserkanäle 1,33 Euro zu berechnen. Werde ein Antrag auf dauerhafte oder zeitweilige Einleitung gestellt und diesem im Rahmen der technischen Möglichkeiten stattgegeben, dann seien die Mengen zu messen und würden 0,60 Euro pro Kubikmeter kosten.

Einen "Königsweg" aus der Misere sehe er für die Bürger allerdings auch nicht. Es bringe aber nicht viel, meinte er, die Keller leer zu pumpen, weil damit der hohe Grundwasserstand nicht beseitigt werde. Das Wasser fließe dann unter Umständen schneller nach, suche sich Wege, unterspüle am Ende die Fundamente, es entstünden Hohlräume und die Tragfähigkeit des Untergrundes lasse nach.