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Gründungszuschuss Gründungszuschuss: Pflicht- wird zur Kann-Leistung

30.07.2012, 18:01

Halle (Saale)/MZ/syk. - Die Anspruchsvoraussetzung eines noch bestehenden Restanspruchs auf Arbeitslosengeld wurde von 90 auf 150 Tage erhöht. Außerdem ist die Tragfähigkeit der Geschäftsidee durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachzuweisen.

In den ersten sechs Monaten (bisher neun) erhalten Existenzgründer den Gründungszuschuss in der Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 Euro pro Monat. Der Zuschuss kann danach für weitere neun Monate (bisher sechs Monate) in Höhe von 300 Euro pro Monat gewährt werden.