Fragen und Antworten zum Anbieterwechsel in Dessau Fragen und Antworten zum Anbieterwechsel in Dessau: Alles was Betroffene zum neuen Kabelversorger Datel wissen müssen

dessau - Fernsehen war für eine Vielzahl der Bürger in den vergangenen Wochen ein ganz besonderes Thema, auch mit gehörigem Ärgernispotenzial. Als Mieter der drei großen Wohnungsvermieter in der Stadt - der Dessauer Wohnungsbaugesellschaft, der Wohnungsgenossenschaft Dessau e.G. und dem Wohnungsverein Dessau - erhielten sie nicht nur moderne Glasfaserleitungen, sondern gleichzeitig auch einen neuen Vertragspartner für ihr Kabelfernsehen, die Datel Dessau GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Dessauer Stadtwerke.
Dass dieser Wechsel nicht nur einen unter Umständen günstigeren Preis zur Folge hat, merken insbesondere die Mieter, die Leistungen vom Jobcenter beziehen. Denn die Kabelgebühren müssen nun von den Kunden alleine getragen werden. Das Jobcenter übernimmt sie nicht mehr. Die Mieter fühlen sich schlecht informiert, viele sogar betrogen. 39 Widersprüche und zwei Klagen gegen die Nichtzahlung liegen im Jobcenter bereits vor.
Warum zahlt das Jobcenter die Kabelgebühren nicht mehr?
Früher war die Fernsehversorgung in den Mietverträgen enthalten und damit Mietgegenstand. Der Leistungsberechtigte war damit mietvertraglich zur Zahlung der Kabelentgelte verpflichtet, das heißt, diese wurden in der Regel auf die Betriebskosten umgelegt. Und diese wiederum fallen unter die Kosten der Unterkunft, die vom Jobcenter finanziert werden. Diese Ausnahme war in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes geregelt. Prinzipiell sind Kabelgebühren dem Regelbedarf zuzuordnen, gehören also zu Ernährung, Kleidung, Hausrat, Teilhabe am kulturellen Leben. Damit sind sie also aus dem Regelsatz zu begleichen. (Dazu gibt es mehrere Urteile des Bundessozialgerichts)
Für die künftige Kabelfernsehnutzung ist ein Vertragsabschluss mit der Datel Dessau erforderlich. Die anfallenden Kabelgebühren in Höhe von 11 Euro pro Monat für den Basis-TV-Anschluss werden ab dem 1. Januar je Nutzungsvertrag von der Datel erhoben. Bislang hatten die Mieter der drei großen Wohnungsgesellschaften die Rundfunk- und Fernsehgebühren über ihre Vermieter abgerechnet. Bis zum 31. Dezember müssen die dafür notwendigen Einzelverträge bei den Kundenzentren der Stadtwerke per Post abgeschlossen werden, weist Stadtwerke-Geschäftsführer Thomas Zänger hin.
Diejenigen, die ab dem 1. Januar des nächsten Jahres die neuen Leistungen der Datel beziehen und darüber hinaus mit Sky Deutschland bzw. über Kabel Deutschland einen Vertrag abgeschlossen haben, benötigen ab Januar eine neue Zugangskarte für das Bezahlfernsehen. Darauf macht Datel zum wiederholten Mal aufmerksam. Die betreffenden müssen sich Sky Deutschland wenden.
Sollte es im Probebetrieb oder im Betrieb zu technischen Problemen kommen, sind die Stadtwerke als Ansprechpartner da. Die DVV ist unter der Rufnummer 0800/ 8992727 zu folgenden Zeiten erreichbar (außer am 24. und 31. Dezember sowie feiertags): Montag und Mittwoch 8-16.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8-18 Uhr, Freitag 8-14 Uhr. Die Stadtwerke sind unter 0340/ 8992000 rund um die Uhr erreichbar.
Mit der Datel haben die Kunden einen gesonderten Vertrag zur Nutzung eines Kabelanschlusses abgeschlossen, freiwillig. Eine Verpflichtung zum Abschluss bestand nicht. Daher müssen die Aufwendungen privat bezahlt werden.
Welche Folgen hat die Vertragsänderung für Kunden und Behörde?
„Ich denke, dass viele Kunden diese Veränderung noch gar nicht gemeldet haben bei uns“, sagt Jobcenterchef Jens Krause. Was bedeutet, dass die solange die Kabelgebühren noch über die Kosten der Unterkunft bezahlt bekommen. Da dies nicht mehr rechtmäßig ist, muss das zu viel gezahlte Geld irgendwann zurückgezahlt werden. „Und unter Umständen droht den Kunden auch noch ein Bußgeld, da er eine Änderung nicht rechtzeitig angezeigt hat.“ Bei mehreren Monaten können da schnell mehrere 100-Euro zusammenkommen. Und im Jobcenter steigt der Verwaltungsaufwand. Nach Einschätzung Krauses war dieser ganze Prozess für die Bürger nicht transparent. Die Folgen hat keiner überblickt. „Und die Stadt hat viel zu spät informiert“.
Warum sind die TV-Verträge mit der Datel nicht mehr Bestandteil des Mietvertrages?
Durch den Abschluss direkter Vertragsbeziehungen mit der Datel ergeben sich für die Mieter eine Reihe von Vorteilen. Selbst bei einer Entscheidung für das Grundpaket erhält der Mieter zum Preis von 11 Euro/ Monat eine wesentlich größere Programmvielfalt. Ein entscheidender und positiver Aspekt in der neuen Vertragskonstellation liegt in der unmittelbaren Service- Dienstleistung vor Ort, die der Mieter im Rahmen seiner vertraglichen Erfüllungsansprüche unmittelbar beim Anbieter geltend machen kann. Bisher musste der Mieter die Probleme mit dem TV- Empfang in der DWG anzeigen, die sich wiederum zunächst mit dem Kabelanbieter, der nicht vor Ort ansässig war, in Verbindung setzen musste.
Für die DWG ergeben sich ebenfalls Vorteile. Das Unternehmen wird finanziell entlastet, weil keine Zahlungen mehr für dauerhaft leerstehende Wohnungen und keine Ablösesummen bei Abrissmaßnahmen an den Kabelanbieter zu zahlen sind. Ferner werden Verwaltungskosten durch den Wegfall der Rechnungsbearbeitung gespart.
Wie wurden die Mieter der DWG informiert?
Mehrere Male im DWG-Journal, auch, dass die Gebühren, die im Rahmen der Mietzahlung eingezoben worden waren, ab 1. Januar entfallen. Im März gab es zum Thema Jobcenter-Leistung eine Info der Stadtverwaltung im DWG-Journal. Darin wurden Mieter gebeten, sich mit dem Schreiben zur Kabelumstellung an den für sie zuständigen Träger zu wenden.
Nach Meinung der DWG ist diese nicht gegeben, da nach wie vor die Möglichkeit bestehe, alternative Angebote zu nutzen. (mz)