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Kampf gegen Masern Einrichtungen in Dessau müssen ungeimpfte Mitarbeiter melden: Stadt kontrolliert auffällige Atteste

Seit über einem Jahr gilt eine Meldepflicht über die Masernimmunität in bestimmten Einrichtungen wie Kindergärten. Doch unter den Beschäftigten sind auch Impf-Verweigerer und solche mit „abenteurlichen“ Attesten.

Von Oliver Müller-Lorey Aktualisiert: 30.10.2024, 14:54
Die Stadt prüft den Masernschutz nach.
Die Stadt prüft den Masernschutz nach. Foto: dpa

Dessau-Roßlau/MZ. - Seit Inkrafttreten einer Allgemeinverfügung zur Meldepflicht des Masern-Impfstatus im Januar 2023 hat die Stadt 127 Meldungen über erkrankte Personen erhalten. Das sagte Dessau-Roßlaus Amtsärztin Katja Erxleben während der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses.