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Ehrenamt und Leistungen vom Staat Ehrenamt und Leistungen vom Staat: Wenn der Bürgermeister arbeitslos ist

Von Heidi Jürgens 12.11.2002, 19:03

Weißandt-Gölzau/MZ. - Die Verordnung definiert ehrenamtliche Tätigkeit und stellt sie in Zusammenhang mit Leistungen des Arbeitsamtes.

Konkret geht es darum, ob und in welchem Fall ehrenamtliche Arbeit - beispielsweise von Bürgermeistern -, die mit einer Aufwandsentschädigung bzw. mit Auslagenersatz abgegolten wird, den Anspruch auf Leistungen des Arbeitsamtes (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe) hinfällig macht.

wenn Auslagenersatz bzw. Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Arbeit 154 Euro nicht übersteigt. Nun bestimmen aber so genannte Runderlasse des Ministeriums des Inneren seit Jahr und Tag die Rahmen, in denen sich Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit bewegen sollten. Legt man diese Höhen zugrunde, dann ergibt sich, dass sie in vielen Fällen über 154 Euro pro Monat liegen. Was zur Folge hat, dass die Betroffenen bei Arbeitslosigkeit nicht mehr als arbeitslos angesehen werden. Und deshalb auch keine Leistungen des Arbeitsamtes beanspruchen können.

Der Personenkreis, der hierfür in Frage kommen könnte, ist vergleichsweise groß: Er dürfte zum Beispiel alle ehrenamtlichen Bürgermeister umfassen, dazu die Feuerwehr-Abschnittsleiter der freiwilligen Feuerwehren, ehrenamtlich tätige Kreisbrandmeister, Kreisjägermeister, Mitglieder der Stadträte in Städten mit mehr als 25 000 Einwohnern, Mitglieder der Kreistage in Landkreisen mit mehr als 75 000 Einwohnern.

In der Verwaltungsgemeinschaft Anhalt-Süd befürchtet man nun, dass - sollte diese Verordnung bestehen bleiben - sich immer weniger Menschen finden, die bereit sind, in solchen Ämtern und Funktionen zu wirken, wenn sie arbeitslos sind. "Sie sind für andere tätig, opfern eine Menge Zeit und Kraft. Sie haben nicht selten auch viel Ärger und bekommen dann noch Leistungen des Arbeitsamtes gestrichen. Wozu - werden sie sich fragen und die Konsequenzen ziehen", sagt Bratek.

Die Verwaltungsgemeinschaft will deshalb in nächster Zeit einen offenen Brief an das zuständige Bundesministerium verfassen und auf das Problem aufmerksam machen.