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Drogenfarmer für knapp drei Wochen auf freiem Fuß

07.02.2005, 17:52

Dessau/MZ/ab. - Die Berufungsinstanz setzte den am 18. Juni vergangenen Jahres ergangenen Haftbefehl außer Vollzug. Bis zur Ladung zum Strafantritt muss sich der Angeklagte zwei Mal wöchentlich bei der für seinen Wohnort zuständigen Polizeibehörde melden. Aufgrund der vorab bekundeten allseitigen Zustimmung zu der Entscheidung sprach die Vorsitzende von einem sachgerechten Ergebnis. Dem Hauptstädter gab sie mit auf den Weg, sich keine Zwischenfälle mehr zu erlauben, die unters Strafrecht fallen. Ansonsten könnte der Haftbefehl sofort wieder gültig werden.

Staatsanwalt Fresow schätzte ein, dass bis zum offiziellen Strafantritt maximal drei Wochen vergehen. Wobei sich an der Dauer der Freiheitsstrafe nichts änderte. Es blieb bei den drei Jahren und zwei Monaten, die das Zerbster Amtsgericht bereits im Oktober 2004 dem ehemaligen Dachdecker ins Urteil schrieb. Dem 46-Jährigen und einem 31 Jahre alten Mitangeklagten konnte das unerlaubte Handeln mit Betäubungsmitteln nachgewiesen werden. Sie hatten einen ehemaligen Dorfkonsum im Roßlauer Stadtteil Meinsdorf zur Drogenfarm umfunktioniert.

Die Cannabis-Plantage - hinsichtlich der Bewässerung und Beleuchtung der Pflanzen perfekt durchdacht - war im Juni 2004 entdeckt und von der Polizei gestürmt worden. Laut Fresow lag die Nettomasse der beschlagnahmten Trockenware zwischen sechs und sieben Kilogramm. Der rauchbare Anteil betrug immerhin etwa vier Kilogramm.

Der Vertreter der Anklagebehörde unterstrich, dass der Stoff vor dem Hintergrund, dass es sich um den Selbstanbau von knapp 1 600 Hanfpflanzen handelte, eine überdurchschnittlich gute Qualität besaß. Sogar die untersuchten Stängel, die ansonsten keine Verwendung finden, hätten bezüglich ihres Wirkstoffgehaltes jenen übertroffen, der bei den Blüten üblich ist.

Der zweite der ehedem angeklagten Männer musste im Übrigen gar nicht erst in Dessau erscheinen. Er hatte im Vorfeld des Prozesses die Rücknahme seiner Berufung erklärt. Gegen ihn war eine neunmonatige Bewährungsstrafe verhängt worden. Vor der ersten Instanz hatte die Staatsanwaltschaft zehn Monate gefordert.