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Bundesweiter Rückruf Bundesweiter Rückruf: Bakterien in Duschgel aus Dessau - Firma Weulbier betroffen

Von Daniel Salpius 10.10.2019, 09:34
Shampoo und Duschbad aus Dessauer Produktion
Shampoo und Duschbad aus Dessauer Produktion Kaufland

Dessau - Der Dessauer Pflegeprodukte-Hersteller Weulbier-Kosmetik musste in der vergangenen Woche ein Shampoo und ein Duschgel aus seinem Sortiment zurückrufen. Bei einer betriebsinternen Qualitätskontrolle der Supermarktkette Kaufland wurde in den Produkten „Bevola Shampoo Mandelmilch“ und „Bevola Men 3in1“ des Dessauer Unternehmens eine erhöhte Anzahl Bakterien nachgewiesen.

Gefundene Bakterienart macht schwere Infektionen möglich

Bei den Erregern handelt es sich Kaufland zufolge um die Bakterienart „Pluralibacter gergoviae“. Wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) einschätzt, können diese Keime bei gesundheitlich geschwächten Menschen zu schweren bakteriellen Infektionen führen.

Zwar würden die Erreger beim Abspülen des Duschbads ebenfalls abgespült. Es seien jedoch Infektionen über Verletzungen in der Haut oder empfindliche Schleimhautareale möglich. Laut Stellungnahme des BfR kommen diese Bakterien überall in der Umwelt vor - etwa im Darm von Menschen und Tieren, aber auch in Wasser oder Milchprodukten.

Wie es zu der Verunreinigung in den Artikeln der Kaufland-Eigenmarke kommen konnte, ist dem Hersteller zufolge noch unklar. Gerade weil diese Keime überall vorkämen, sei die Ursache schwer auszumachen, sagt Michael Knabe, Leiter der Qualitätssicherung und Assistent der Geschäftsführung der Weulbier-Kosmetikgesellschaft. Es sei auch nicht klar, ob die Artikel in der Produktion verunreinigt wurden oder danach. „Wir haben hier eine keimarme Produktion. Unsere Erzeugnisse werden vor Auslieferung geprüft.“ Dennoch würden nun interne Maßnahmen ergriffen, bestätigt das Unternehmen.

Vom Rückruf betroffen sind etwa 20.000 Flaschen aus zwei Chargen aus Dessau

Vom Rückruf betroffen sind zwei Chargen. Das entspreche, wie Knabe erläutert, einer Stückzahl von etwa 20 000 Shampoo- und Duschgel-Flaschen. Der Betrieb liefere nach ganz Deutschland und darüber hinaus. Auffällig geworden sei eine Probe, die Kaufland durch ein unabhängiges Labor habe testen lassen. „Wir haben dann entschieden, die Chargen zurück zu rufen, zum Wohle der Verbraucher“, sagt Knabe und betont, dass es der erste Rückruf in drei Jahrzehnten Unternehmensgeschichte gewesen sei.

Weulbier-Kosmetik produziert eigenen Angaben zufolge weit über 100 Kosmetik-Produkte, darunter Gele, Shampoos, Spülungen und Lotionen. Neben Kaufland produziert Weulbier nach MZ-Informationen auch die Eigenmarke „Aveo“ der Drogeriekette Müller und die Marke „Elcurina“ für den Discounter Norma. Doch auch für Rossmann oder Lidl wurde in Dessau schon produziert.

Firma Weulbier wurde im Jahr 1990 zunächst in Vockerode gegründet

Die Muldestadt ist der einzige Unternehmensstandort. Gegründet im Jahr 1990 hatte die Firma zunächst ihren Sitz in Vockerode. Über die Anzahl der Mitarbeiter will die Firma keine genauen Angaben machen. „Wir sind ein kleines, mittelständiges Unternehmen“, bleibt Knabe vage. Im Jahr 2011 hatte Weulbier laut eines MZ-Berichts 15 Mitarbeiter. Zur Zeit baut der Kosmetik-Hersteller an seinem Sitz in der Köthener Straße eine neue Produktionshalle und feiert im kommenden Jahr 30-jähriges Bestehen.

Dass Unternehmen Waren zurückrufen, ist keine Seltenheit in Deutschland. Zuletzt hatte der Skandal um den Wurst-Hersteller Wilke bundesweit Aufsehen erregt. Fleischwaren der Firma enthielten lebensgefährliche Keime (Listerien). Zwei Menschen starben. Um so etwas zu verhindern, schreibt der Gesetzgeber Kontrollen vor. Die Oberaufsicht beim Verbraucherschutz hat in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt (LVwA). Grundsätzlich seien jedoch die Betriebe selbst verpflichtet, Kontrollen durchzuführen, sagt LVwA-Sprecherin Gabriele Städter. „Wenn etwas festgestellt wird“, so Städter, „muss ein Rückruf veranlasst werden.“

Auch Landkreise und kreisfreien Städte führen regelmäßig Kontrollen durch

Daneben würden die Landkreise und kreisfreien Städte regelmäßig Kontrollen durchführen. Je nach Art des Betriebs gebe es genaue Vorgaben, wie oft kontrolliert werden müsse. „Bei Auffälligkeiten können die Kreise einen Rückruf anordnen“, erklärt Städter. Reagiert der Betrieb nicht oder gibt es Streit, schalte sich das Landesverwaltungsamt ein. Dieser Fall trete jedoch nur äußerst selten ein. (mz)