Verweis auf Landeswaldgesetz Brutzeit hat begonnen - Stadt Dessau-Roßlau erinnert an Leinenpflicht für Hunde

Dessau-Roßlau/MZ - Auf Wiesen und in den Wäldern der Doppelstadt hat die Brutzeit begonnen. Daran erinnert die Stadtverwaltung Dessau-Roßlau besonders alle Halter von Hunden. Vom 1. März bis zum 15. Juli sind Hunde grundsätzlich anzuleinen, da mit Jungtieren wildlebender Arten zu rechnen ist, die ansonsten von Hunden verletzt oder sogar getötet werden können.
Mit ihrem Appell an Hundehalter beruft sich die Stadtverwaltung auf das Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt. Darin heißt es im Paragrafen 28, 2 unter anderem: Es ist verboten, Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen.