Revision in Karlsruhe BGH bestätigt Urteil: 400.000-Euro-Ladendiebin aus Dessau muss über drei Jahre in Haft
49-Jährige aus Dessau hatte Waren im Wert von 400.000 Euro gestohlen - und war zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Diese ist nun rechtskräftig.

Dessau/MZ/TST. - Das Urteil vom Landgericht Dessau gegen eine 49-jährige Ladendiebin aus Dessau ist endgültig rechtskräftig. Die Frau hatte über Jahrzehnte hinweg Ladendiebstähle begangen und dabei einen Schaden von geschätzt 400.000 Euro verursacht, wofür sie zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden war. Ihre Revision gegen dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe jetzt als unbegründet verworfen.