1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Dessau-Roßlau
  6. >
  7. Betrug mit Fluthilfe-Geldern - Mann aus Aken muss 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten

Ende im Verfahren um 15.000 Euro Betrug mit Fluthilfe-Geldern - Mann aus Aken muss 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten

09.07.2021, 09:30
Das Landgericht in Dessau.
Das Landgericht in Dessau. (Foto: Ruttke)

Aken/MZ/TST - 7,90 Meter. Das ist ein Wert, der vielen Akenern noch in böser Erinnerungen sein dürfte als höchster Pegelstand der Elbe beim Hochwasser 2013. Auch dem Angeklagten im Saal 30 des Landgerichts Dessau, dem nun, Jahre nach der Katastrophe, Betrug vorgeworfen wird.

Hochwasser überflutete im Juni 2013 die kleine Stadt Aken

Im Juni 2013 war Aken überflutet worden. Das Wasser drang von der Taube und von der Saale unaufhaltsam in den evakuierten Ort. Auch das Mehrfamilienhaus des Mittvierzigers wurde überflutet.

Der Bund stellte danach Milliarden bereit, um die Flutschäden zu beheben. In Sachsen-Anhalt wurden die Gelder über die Investitionsbank ausgeschüttet - und der Angeklagte beantragte mehrfach Gelder im fünfstelligen Bereich.

In den Anträgen wurde ausdrücklich auf die Spielregeln hingewiesen, etwa auf einen ordentlichen Nachweis, wie die Gelder verwendet wurden. Die lieferte der Angeklagte.

Wie üblich bleiben den Geldgebern Jahre, die so genannten Verwendungsnachweise zu prüfen. 2018 fiel der Behörde auf, dass bei dem Angeklagten einiges nicht stimmen konnte. So hatte eine Baufirma eine Rechnung über 15.000 Euro gestellt - und diese später storniert. Denn sie hatte die angegebenen Leistungen nicht erbracht.

Statt dessen soll der Angeklagte, so hatte es das Amtsgericht Köthen festgestellt, selbst Hand angelegt und Schwarzarbeiter beschäftigt haben. Wegen Betruges hatte es den Mann zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt, aber in seiner Urteilsbegründung selbst eingeräumt, dass der Akener damals von der Katastrophe so mitgenommen war, dass ihm ein nüchternes Nachdenken schwer möglich war.

Der Angeklagte ging in Berufung - und der Richter am Landgericht befand, mit dem Verfahren betrete man ein ungewöhnliches Feld. Er hatte auch einen psychiatrischen Gutachter bestellt, dessen Aufgabe es gewesen wäre, den damaligen Zustand des Angeklagten zu beurteilen.

Akener hat sechs Monate Zeit für das Ableisten der Stunden

Dazu kam es nicht. Denn der Staatsanwalt ließ sich auf den Vorschlag ein, das Verfahren vorläufig einzustellen. Der Angeklagte muss nun binnen sechs Monaten 200 Stunden gemeinnützige Arbeit erbringen. Hält er sich an die Auflage, ist der Fall zumindest strafrechtlich für ihn erledigt. Die Rückzahlung des Geldes bleibt.