Anzeige bei der Polizei Betrug beim Verkauf von Konzertkarten? Frau aus Dessau könnte glimpflich davon kommen
Eine Frau aus Dessau wollte zwei Konzertkarten kaufen - und überwies das Geld mit Käuferschutz. Sehr zum Missfallen der Anbieterin. Die brach danach alle Kontakte ab.
![Die Frau überwies das Geld mit Käuferschutz.](https://bmg-images.forward-publishing.io/2025/02/06/c724fa97-1d9b-490e-b13d-0454c74e6853.jpeg?rect=0%2C0%2C4000%2C2662&w=1024&auto=format)
Dessau/MZ. - Eine Strafanzeige wegen Betruges hat eine 48-Jährige schriftlich im Polizeirevier Dessau-Roßlau erstattet.
Die Frau hatte Ende Januar im Internet ein Inserat entdeckt, in der zwei Eintrittskarten für eine am 1. Februar stattfindende Veranstaltung angeboten wurden. Die Frau nahm Kontakt zu der Anbieterin auf und man einigte sich auf einen Verkaufspreis von 20 Euro je Karte. Die Verkäuferin bat die Frau, den Kaufpreis über einen bekannten Bezahldienstleister, allerdings ohne die Option Käuferschutz abzuwickeln, was diese jedoch ablehnte. Nachdem die Verkäuferin bemerkte, dass die Dessauerin die sichere Zahlmethode gewählt hatte, wurde sie ungehalten und verlangte eine erneute Zahlung auf ein anderes Konto. Dies lehnte die Geschädigte jedoch wieder ab. Daraufhin gab die „Verkäuferin“ an, die Karten anderweitig zu verkaufen und blockierte den Kontakt.
Durch die Wahl der sicheren Bezahlmethode besteht nun zumindest die Möglichkeit, dass die Geschädigte ihr Geld zurückerhält.