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Baubeginn verzögert sich Baubeginn verzögert sich: In Dessau soll eine Abschiebehaftanstalt entstehen

Von Lisa Garn 30.05.2018, 05:00
JVA wird umgebaut.
JVA wird umgebaut. Sebastian

Dessau - Bei der Einrichtung einer Abschiebehaftanstalt in Dessau kommt es zu Verzögerungen. Die Bauarbeiten in der ehemaligen Justizvollzugsanstalt können erst 2019 begonnen werden. Das hat das Finanzministerium Sachsen-Anhalts auf MZ-Anfrage erklärt.

Einrichtung der Abschiebehaftanstalt in Dessau verzögert sich

Grund für die Verzögerung sei die Prüfung von mehreren baulichen Varianten gewesen, sagt Sprecherin Sandra Peschke. Inzwischen liege aber ein bestätigter Bauantrag des Innenministeriums vor. Ob die Abschiebehaftanstalt noch ab 2019 oder dann 2020 genutzt werden kann, ist derzeit nicht bekannt. Geplant war der Umbau für dieses Jahr, ein Jahr darauf sollte die Einrichtung zur Verfügung stehen. Das Land will insgesamt 30 Plätze einrichten.

Im Februar hatten Projektbeteiligte so genannte Abschiebesicherungseinrichtungen in zwei anderen Bundesländern besichtigt. „Dabei konnten weitere Erkenntnisse zu den baulichen und organisatorischen Anforderungen gewonnen werden“, so Peschke. Daraufhin sei das Planungskonzept aus dem Jahr 2017 angepasst worden. Drei Varianten seien geprüft worden. „Sie unterscheiden sich bei der Anordnung einer separaten Zufahrt und eines Wachgebäudes beziehungsweise auf die Gestaltung des Eingangs des Haftgebäudes.“

Ehemalige JVA in Dessau wird umgebaut

Ende 2017 hatten das Finanzministerium und das Innenministerium bekannt gegeben, dass die 2015 geschlossene JVA in Dessau als Abschiebehaftanstalt für Sachsen-Anhalt genutzt werden soll. Die Umbauarbeiten des teilweise entkernten Gefängnisses sollen etwa zwei Millionen Euro kosten. Die Wahl auf Dessau fiel als wirtschaftlichste Variante - und auch wegen der landeszentralen Lage, der kurzen Entfernung zum Flughafen Leipzig/Halle und schon bestehender äußerer Sicherheitseinrichtungen.

In Abschiebehaft werden abgelehnte Asylbewerber genommen, die sich ihrer Abschiebung entziehen könnten. Es handelt sich aber nicht um Strafhaft. Diese Personen können jedoch seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr in regulären Gefängnissen untergebracht werden. Bisher hatte Sachsen-Anhalt deshalb mit anderen Bundesländern kooperiert. Bis zur Inbetriebnahme in Dessau will das Land Kapazitäten in Sachsen mitnutzen.

(mz)