1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Dessau-Roßlau
  6. >
  7. Kontrolle der Bundespolizei: Auf Bahnhof in Dessau: Umweltsünder kann 5.000-Euro-Strafe nicht zahlen und muss ins Gefängnis

Kontrolle der Bundespolizei Auf Bahnhof in Dessau: Umweltsünder kann 5.000-Euro-Strafe nicht zahlen und muss ins Gefängnis

Nur sieben Tage nach Erstellung eines Vollstreckungshaftbefehls haben in dieser Woche in Dessau die Handschellen bei einem 41-Jährigen geklickt. Bekannte konnten ihm nicht helfen.

25.10.2024, 15:16
Der Dessauer Hauptbahnhof.
Der Dessauer Hauptbahnhof. Foto: Ruttke

Dessau/MZ. - Nur sieben Tage nach Erstellung eines Vollstreckungshaftbefehls haben in dieser Woche die Handschellen bei einem 41-Jährigen geklickt.

Beamte der Bundespolizei hatten den Mann am Donnerstag, dem 24. Oktober, gegen 16 Uhr im Dessauer Hauptbahnhof kontrolliert. Beim Abgleich der Personalien im polizeilichen Informationssystem zeigte sich, dass der Mann per Haftbefehl gesucht wurde. Bereits im April 2018 hatte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen der vorsätzlichen umweltgefährdenden Abfallbeseitigung zu 5.750 Euro Geld- beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 230 Tagen verurteilt. 775 Euro des geforderten Geldbetrages beglich der Verurteilte in der Zeit danach, weitere Zahlungen blieben jedoch aus, außerdem hielt er sich nicht an die vereinbarte Ratenzahlung. Zudem stellte er sich, trotz ergangener Ladung, nicht dem Strafantritt.

Staatsanwaltschaft Dessau hatte am 17. Oktober einen Haftbefehl gegen den 41-Jährigen erlassen

Demnach erließ die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau am 17. Oktober dieses Jahres den Haftbefehl. Die Beamten eröffneten dem Gesuchten diesen und nahmen den 41-Jährigen mit auf das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Dessau. Bei seiner anschließenden Durchsuchung stellten die Einsatzkräfte etwa 1,4 Gramm, vermutlich Crystal Meth, fest und im Weiteren sicher.

In seiner Verzweiflung kontaktierte der Deutsche mehrere Bekannte. Keiner konnte jedoch den Gesamtbetrag von 4.975 Euro aufbringen. Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen wurde der Mann an eine Justizvollzugsanstalt übergeben. Nicht ohne eine neue Strafanzeige wegen seines unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln im Gepäck.