Angemessene Wohnkosten für Sozialhilfeempfänger Angemessene Wohnkosten für Sozialhilfeempfänger: Zwei Varianten für Hartz-IV-Unterkunftskosten
Dessau-Rosslau/MZ - Wie hoch fallen in Zukunft die Kosten der Unterkunft für Sozialhilfeempfänger und Hartz-IV-Bezieher aus? An einem schlüssigen Konzept zur Feststellung von angemessenen Wohnkosten arbeiten derzeit Stadtverwaltung und Stadträte. Demnächst soll eine entsprechende Beschlussvorlage mit zwei verschiedenen Varianten als Arbeitsgrundlage eingebracht werden und die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt aufzeigen.
Grundlage dafür bietet ein Bericht, den Michael Clar von der F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH aus Hamburg im Sozialausschuss vorstellte. F+B hatte zuvor bereits den qualifizierten Mietspiegel für Dessau-Roßlau erarbeitet. F+B hatte zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft rund 15 Prozent der Mietwohnungen in Dessau-Roßlau erfasst. 4 452 Mieten, darunter rund 2 100, die schon länger als vier Jahre Bestand haben, wurden aufgenommen, um das Mietpreisniveau der Nettokaltmiete zu berechnen.
Die Wohnungen für Hilfebedürftige und ihre Familien, so Clar, müssten über Bad, WC und Sammelheizung verfügen. Sie sollten unterhalb des mittleren Wohnstandards liegen. „Alles andere wäre eine Besserstellung.“ Die Frage, die Verwaltung und Stadträte nun zu klären haben ist, welches Quantil (eine statistische Größe) zur Anwendung kommen soll. Clar legte zwei Varianten (33- und 40-Prozent-Quantil) zu den unterschiedlichen Wohnungsgrößen vor - von 50 Quadratmetern für den Ein-Personen-Haushalt bis zu den Mehrfamilienhaushalten (115 Quadratmetern bei sieben Personen).
Bisher hatte die Stadt den Hilfeempfängern eine Pauschale pro Quadratmeter unabhängig von der Wohnungsgröße zugestanden. „Bei großen Wohnungen“, erklärte Clar, „wurde das Mietniveau bisher unterschätzt.“ Zum Teil stimmt die Pauschale mit Clars Berechnungen überein, teilweise liegt sie darunter, teilweise darüber - aber alles im Centbereich. Doch Schlüsse aus dem Zahlenmaterial zu ziehen, das obliege nun Verwaltung und Stadtrat, sagte Clar.
„Die Werte zeigen, dass wir nicht verkehrt lagen“, stellte Sozialamtsleiterin Heike Paesold fest. Was Clars Vortrag für sie auch deutlich machte: In Zukunft sollte nicht mehr eine pauschale Größe Anwendung finden, sondern eine differenzierte Bewertung anhand der Haushalts-Größe erfolgen.
Für Monika Andrich (Die Linke) sind nicht so sehr die Nettokalt-Mieten der Hilfeempfänger ein Problem, sondern vielmehr die Heizkosten, die mit dem Zustand der Wohnungen zusammenhängen. Weshalb Andrich es gerne sehen würde, dass die höhere Rechenvariante von F+B herangezogen werden würde, „denn damit könnten wir für einige Bewohner das Problem der Heizkosten deckeln“. Dies aber gehe nicht, stellte Paesold fest. Denn bei den angemessenen Wohnkosten gehe es allein um die Nettokaltmiete sowie kalte Betriebskosten. Für die Heizkosten finde der bundesdeutsche Heizspiegel Anwendung.