Standesamt in Dessau 18 Anträge auf Änderung von Geschlecht: Dessau-Roßlauer nutzen neues Selbstbestimmungsgesetz
Zum Start des neuen Selbstbestimmungsgesetzes liegen in Sachsen-Anhalt Hunderte Anmeldungen für eine Änderung des Geschlechts- und damit zumeist auch des Namenseintrags vor. Auch in Dessau-Roßlau wird das Angebot genutzt.
Dessau-Rosslau/DPA. - Zum Start des neuen Selbstbestimmungsgesetzes liegen in Sachsen-Anhalt Hunderte Anmeldungen für eine Änderung des Geschlechts- und damit zumeist auch des Namenseintrags vor. Das Standesamt in Dessau berichtete von 18 Menschen, in der Lutherstadt Wittenberg liegen nach eigenen Angaben etwa 30 Anmeldungen vor, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur DPA ergab.
Neues Gesetz ist seit dem 1. November gültig
Seit 1. November kann man in Deutschland unkompliziert - und unabhängig vom biologischen Geschlecht - seinen Namen und den Geschlechtseintrag ändern lassen. Damit entfallen bisher notwendige psychologische und medizinische Gutachten sowie richterliche Beschlüsse. Möglich macht dies das im April vom Bundestag beschlossene Selbstbestimmungsgesetz. Es löst das zuvor geltende Transsexuellengesetz ab.
Begründen müssen Betroffene den Wechselwunsch gegenüber den Behörden nicht. Die einzig verbliebene Hürde: Nach der Anmeldung gilt eine gesetzlich festgelegte Wartepflicht von drei Monaten, bevor die Änderung amtlich wird.
Anträge sind seit August möglich
Beantragen konnten Betroffene diese bereits seit August bei den örtlichen Standesämtern. Die Erleichterungen sollen vor allem transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht binären Menschen zugutekommen. Nach der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen gilt für eine neuerliche Änderung eine Sperrfrist von einem Jahr.