Benachrichtigungen werden verschickt Weniger Zeit für die Briefwahl: Was Wähler im Altkreis Bitterfeld jetzt wissen müssen
Die vorgezogene Bundestagswahl bringt verkürzte Fristen für die Briefwahl mit sich. Warum Eile geboten ist, wie der Antrag funktioniert und welche Termine Wähler im Blick behalten sollten.
Bitterfeld/MZ. - Die Briefwahl bietet eine flexible Alternative zur persönlichen Stimmabgabe am Wahlsonntag. Sie ist besonders für diejenigen geeignet, die am Wahltag verhindert sind oder nicht ins Wahllokal gehen möchten. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar sind die Fristen diesmal verkürzt, sodass eine frühzeitige Antragstellung essenziell ist. Darüber haben der Kreiswahlleiter und Kommunen des Altkreises informiert und darauf verwiesen, dass das Zeitfenster für die Briefwahl maximal zwei Wochen beträgt.
Die Wahlbenachrichtigung enthält in der Regel einen vorbereiteten Antrag auf der Rückseite, den man ausfüllen und zurücksenden kann. Dies ist eine einfache und bequeme Methode, um Briefwahl zu beantragen.
Wann kommen sie?
Wie der stellvertretende Kreiswahlleiter René Rosenfeldt mitteilte, sei es den Kommunen seit Montag, 13. Januar möglich, die Wahlbenachrichtigungen zu versenden. „Wann der Versand startet, entscheidet jede Gemeinde selbst“, sagt er und erklärt, dass die Gemeinden dafür Zeit bis zum 2. Februar hätten.
Die Kommunen des Altkreises haben bereits mitgeteilt, dass die Wahlbenachrichtigungen entweder bereits versandt worden seien oder in den kommenden Tagen verschickt werden. Einige Einwohner von Raguhn-Jeßnitz sollten sie bereits im Briefkasten haben, denn dort werden sie seit dem 13. Januar versendet, wie die Stadt auf ihrer Webseite mitteilt. „Wir verschicken sie Anfang nächster Woche“, erklärt Muldestausee-Bürgermeister Ferid Giebler (parteilos). Auch Bürger von Sandersdorf-Brehna können damit ab Montag, 21. Januar, rechnen, wie die Stadtverwaltung informiert. In Bitterfeld-Wolfen und Zörbig würden sie ebenfalls in den kommenden Tagen versendet, wie es auf Anfrage heißt.
„Wer bis zum 2. Februar noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, gleichwohl jedoch der Meinung ist, in seiner Gemeinde wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich zur Klärung der Wahlberechtigung an diese wenden“, teilt René Rosenfeldt mit.
Briefwahl auch vor Ort
Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält auf der Rückseite einen vorgedruckten Antrag für die Briefwahlunterlagen. Diesen Antrag kann man ausfüllen und unterschreiben, per Post zurücksenden, in einen Briefkasten in der jeweiligen Kommune einwerfen oder persönlich beim Einwohnermeldeamt abgeben.
Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief befindet sich zudem ein QR-Code, um den Antrag elektronisch zu stellen.
Wer damit nicht warten möchte, kann in Bitterfeld-Wolfen ab sofort und bis spätestens 18. Februar online seine Briefwahl-Unterlagen beantragen, und zwar unter dem Link qrco.de/briefwahl25.
Die Briefwahl ist ab dem 10. Februar auch vor Ort in den Einwohnermeldeämtern möglich. Benötigt werden dafür Personalausweis oder Reisepass sowie der Wahlbenachrichtigungsbrief.